Energie- & Ressourceneffizienz

Energieeffizienz-Förderung: Zuschuss oder Kredit für Ihre Investition

Das zentrale Bundesprogramm für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) fördert Investitionen mit Zuschüssen von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Alternativ gibt es zinsverbilligte KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss. Wir zeigen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt.

Die Grundsatzentscheidung: Zuschuss oder Kredit

Zuschuss (BAFA)

Nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Modul und Unternehmensgröße. Seit dem 15. September 2025 läuft die Antragstellung über die neue Plattform Förderzentrale Deutschland (FZD). Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Umsetzung und Prüfung.

Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 295)

Zinsverbilligter Kredit über die Hausbank, bei dem ein Teil der Kreditsumme als Tilgungszuschuss erlassen wird. Das schont die Liquidität und eignet sich besonders für größere Vorhaben mit langem Investitionshorizont.

Zwei Regeln gelten in beiden Varianten: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt sein. Und für dieselbe Maßnahme ist die Kombination von Zuschuss und Kreditvariante ausgeschlossen; Sie müssen sich je Maßnahme für einen Weg entscheiden.

Die sechs EEW-Module im Überblick

Modul 1 · nur KMU
Querschnittstechnologien: Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft, Dämmung von Bestandsanlagen
Modul 2
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie
Modul 3
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4
Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung (KMU) und technologieoffene Premiumförderung mit Dekarbonisierungsbonus
Modul 5
Transformationspläne zur Treibhausgasneutralität (reiner Zuschuss, Antrag über VDI/VDE-IT)
Modul 6
Elektrifizierung von Anlagen und Prozessen: weg von Erdgas, Kohle und Mineralöl

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt seit Februar 2024 und ist bis Ende 2028 befristet. Eine Novelle ist für 2026 angekündigt; wer ein konkretes Vorhaben plant, sollte mit der Antragstellung nicht auf bessere Konditionen spekulieren, denn die Fördertöpfe sind gedeckelt.

Energieaudit und Energieberatung: Pflichten und Zuschüsse

Pflicht für Nicht-KMU

Große Unternehmen müssen nach § 8 EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Pflicht ab 7,5 GWh

Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch müssen nach § 8 EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Geförderte Beratung

Für KMU ohne Auditpflicht bezuschusst der Bund qualifizierte Energieberatungen und Audits mit rund 50 % des Honorars. Das frühere Programm „Energieberatung im Mittelstand" ist in der neuen Beratungsrichtlinie aufgegangen.

Gut zu wissen: Prüfungen nehmen zu, FuE zählt extra

Der Bund kontrolliert verstärkt, ob geförderte Maßnahmen wie beantragt umgesetzt wurden: Die Zahl der EEW-Förderprüfungen soll bis 2027 auf 400 pro Jahr steigen. Eine saubere Projektdokumentation vom Einsparkonzept bis zur Rechnungslegung ist damit keine Formalie, sondern schützt den Zuschuss. Geförderte Anlagen müssen zudem mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

Und ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Wenn Ihr Energieprojekt echte Entwicklungsarbeit enthält, etwa eine Pilotanlage, ein neues Verfahren oder anwendungsnahe Forschung, kann dieser FuE-Anteil zusätzlich über die steuerliche Forschungszulage gefördert werden. Die Kombination aus Investitionsförderung und Forschungszulage wird selten genutzt, ist aber bei korrekter Abgrenzung der Kosten zulässig und oft der größere Hebel.

Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?

Wir prüfen Ihr Investitionsvorhaben kostenfrei: EEW-Modul, Zuschuss oder Kredit, mögliche FuE-Anteile. Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Zahlen.

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