Steinbeis Blog Forschungszulage 2026 — alle Änderungen
Aktuelle Konditionen 2026

Forschungszulage 2026:
Alle Änderungen im Überblick

von Helmut Haimerl· Aktualisiert Mai 2026· ca. 6 Min. Lesezeit

Seit der Einführung 2020 wurde die Forschungszulage dreimal erweitert. Die wichtigsten Neuerungen ab 2026: Gemeinkostenpauschale 20 %, Bemessungsgrundlage 12 Mio. €, erhöhte Auftragsforschungsquote. Was jetzt anders ist — und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

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35 %
KMU-Fördersatz
25 % für Großunternehmen
12 Mio.
Bemessungsgrundlage
max. p.a. ab 2026
20 %
Gemeinkostenpauschale
neu ab 01.01.2026
70 %
Auftragsforschung
anrechenbar ab 28.03.2024

Die Entwicklung seit 2020: Drei Ausbaustufen

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde seit seiner Einführung am 01.01.2020 dreimal wesentlich erweitert — jedes Mal mit signifikant attraktiveren Konditionen. Ein Blick auf die Entwicklung zeigt wie stark das Programm ausgebaut wurde:

Stichtag Bemessungsgrundlage max. Fördersatz KMU Auftragsforschung Sachkosten
01.01.2020 2 Mio. € 25 % 60 % anrechenbar
01.07.2020 4 Mio. € 25 % 60 % anrechenbar
28.03.2024 10 Mio. € 35 % (KMU-Bonus) 70 % anrechenbar Wirtschaftsgüter
01.01.2026 12 Mio. € 35 % (KMU) 70 % anrechenbar + 20 % Pauschale

Die wichtigsten Änderungen 2026 im Detail

Neu ab 01.01.2026
Gemeinkostenpauschale 20 %
Auf Personalkosten, externe FuE-Aufträge und Sachinvestitionen wird automatisch ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 % angerechnet — ohne gesonderten Nachweis. Das erhöht die effektive Bemessungsgrundlage erheblich.
Neu ab 01.01.2026
Bemessungsgrundlage 12 Mio. €
Erhöhung von 10 auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Das entspricht einer maximalen jährlichen Förderung von 4,2 Mio. € für KMU (35 %) bzw. 3 Mio. € für Großunternehmen (25 %).
Ab 28.03.2024
Externe FuE-Aufträge: 70 %
Auftragsforschung an externe Partner (EWR-Raum) ist zu 70 % des Entgelts anrechenbar. Zuvor waren es 60 %. Der Auftragnehmer muss seinen Sitz im EWR-Raum haben.
Ab 28.03.2024
Sachinvestitionen förderfähig
Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im FuE-Projekt eingesetzt werden, sind erstmals in die Bemessungsgrundlage einbeziehbar.

Rechenbeispiel: KMU mit 500.000 € FuE-Personalkosten p.a.

Wie wirkt die neue Gemeinkostenpauschale konkret? Ein KMU mit 500.000 € FuE-Personalkosten p.a. und 100.000 € externen FuE-Aufträgen:

Förderberechnung 2026 — mit Gemeinkostenpauschale
  • FuE-Personalkosten: 500.000 €
  • Externe FuE-Aufträge (70 %): 70.000 €
  • Gemeinkostenpauschale 20 % auf (500k + 70k): + 114.000 €
  • Bemessungsgrundlage gesamt: 684.000 €
  • Forschungszulage 35 % = 239.400 € steuerfreie Erstattung
  • Ohne Pauschale (2025): 500k + 70k = 570k × 35% = 199.500 €
  • Mehrförderung durch Pauschale: + 39.900 € jährlich
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Was sich nicht geändert hat

Trotz der Erweiterungen gelten weiterhin die Grundprinzipien:

  • Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch — kein Wettbewerb um Budgets
  • Antragsberechtigt sind alle unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Branche und Größe
  • Der zweistufige Prozess bleibt: erst BSFZ-Bescheinigung, dann Festsetzungsantrag beim Finanzamt
  • Rückwirkende Beantragung bis zu vier Jahre ohne Vorbeginnklausel
  • Die Auszahlung erfolgt als steuerfreie Gutschrift — auch in Verlustjahren
Stichtag-Strategie: Welche Konditionen gelten für mein Projekt? Die Konditionen gelten für Wirtschaftsjahre — nicht für Stichtage des Projektstarts. Vorhaben die vor dem 28.03.2024 begonnen haben, profitieren grundsätzlich ab dem ersten Wirtschaftsjahr nach diesem Datum von den verbesserten Konditionen. Die Gemeinkostenpauschale gilt für alle Anträge ab dem Wirtschaftsjahr 2026.
Helmut Haimerl
Helmut Haimerl
Geschäftsführer, Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH

Helmut Haimerl begleitet Unternehmen seit Einführung der Forschungszulage 2020 durch alle Änderungen des FZulG. Als einer der erfahrensten Experten für Technologieförderung in Deutschland kennt er die Auswirkungen jeder Gesetzesänderung auf die Praxis der Antragstellung.

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