Forschungszulage 2026:
Alle Änderungen im Überblick
Seit der Einführung 2020 wurde die Forschungszulage dreimal erweitert. Die wichtigsten Neuerungen ab 2026: Gemeinkostenpauschale 20 %, Bemessungsgrundlage 12 Mio. €, erhöhte Auftragsforschungsquote. Was jetzt anders ist — und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
Förderung kostenlos berechnen lassenDie Entwicklung seit 2020: Drei Ausbaustufen
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde seit seiner Einführung am 01.01.2020 dreimal wesentlich erweitert — jedes Mal mit signifikant attraktiveren Konditionen. Ein Blick auf die Entwicklung zeigt wie stark das Programm ausgebaut wurde:
| Stichtag | Bemessungsgrundlage max. | Fördersatz KMU | Auftragsforschung | Sachkosten |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | 2 Mio. € | 25 % | 60 % anrechenbar | — |
| 01.07.2020 | 4 Mio. € | 25 % | 60 % anrechenbar | — |
| 28.03.2024 | 10 Mio. € | 35 % (KMU-Bonus) | 70 % anrechenbar | Wirtschaftsgüter |
| 01.01.2026 | 12 Mio. € | 35 % (KMU) | 70 % anrechenbar | + 20 % Pauschale |
Die wichtigsten Änderungen 2026 im Detail
Rechenbeispiel: KMU mit 500.000 € FuE-Personalkosten p.a.
Wie wirkt die neue Gemeinkostenpauschale konkret? Ein KMU mit 500.000 € FuE-Personalkosten p.a. und 100.000 € externen FuE-Aufträgen:
- FuE-Personalkosten: 500.000 €
- Externe FuE-Aufträge (70 %): 70.000 €
- Gemeinkostenpauschale 20 % auf (500k + 70k): + 114.000 €
- Bemessungsgrundlage gesamt: 684.000 €
- Forschungszulage 35 % = 239.400 € steuerfreie Erstattung
- Ohne Pauschale (2025): 500k + 70k = 570k × 35% = 199.500 €
- Mehrförderung durch Pauschale: + 39.900 € jährlich
Was sich nicht geändert hat
Trotz der Erweiterungen gelten weiterhin die Grundprinzipien:
- Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch — kein Wettbewerb um Budgets
- Antragsberechtigt sind alle unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Branche und Größe
- Der zweistufige Prozess bleibt: erst BSFZ-Bescheinigung, dann Festsetzungsantrag beim Finanzamt
- Rückwirkende Beantragung bis zu vier Jahre ohne Vorbeginnklausel
- Die Auszahlung erfolgt als steuerfreie Gutschrift — auch in Verlustjahren
Helmut Haimerl begleitet Unternehmen seit Einführung der Forschungszulage 2020 durch alle Änderungen des FZulG. Als einer der erfahrensten Experten für Technologieförderung in Deutschland kennt er die Auswirkungen jeder Gesetzesänderung auf die Praxis der Antragstellung.
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