Forschungszulage 2026

Forschungszulage beantragen: Beratung vom erfahrenen Spezialisten

Sie möchten die Forschungszulage beantragen? Bis zu 35 % Ihrer FuE-Kosten gibt es als steuerfreien Zuschuss — unabhängig vom Gewinn. Unsere Steinbeis-Berater begleiten Ihren Antrag von der Projektbewertung bis zum bewilligten Bescheid.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Unsere Kunden

Forschungszulage-Beratung im Vergleich: Warum Steinbeis

Mehrere hundert erfolgreich begleitete BSFZ-Bescheinigungen seit 2020 — von Startups bis Großkonzern, branchenübergreifend.

Im Steinbeis-Verbund ist der Transfer von Wissen in die Praxis seit Jahrzehnten fest verankert. Wir identifizieren förderfähige FuE-Potenziale dort, wo sie entstehen — in Laboren, Software-Architekturen und Werkstätten — und übersetzen sie in rechtssichere Anträge, die der BSFZ-Prüfung standhalten.

Was uns unterscheidet: Wir sprechen die Sprache der Ingenieure und die der Finanzvorstände.

Beratungsmodelle im Überblick

Bei der Forschungszulage begegnen Ihnen im Markt typischerweise drei Beratungsansätze — ein sachlicher Überblick über die jeweiligen Merkmale.

Große Wirtschaftsprüfungs- & Beratungshäuser
  • Abrechnung meist nach Aufwand oder Pauschale
  • Standardisierte, skalierbare Prozesse
  • Häufig wechselnde Projektteams
  • Breite personelle Ressourcen
Provisionsbasierte Spezialanbieter
  • Honorar als Anteil der bewilligten Förderung
  • Kein Vorab-Kostenrisiko für Unternehmen
  • Fokus auf Antragsdurchsatz
  • Oft rein antragsbezogene Begleitung
Steinbeis
  • Fokus auf langfristige Kundenbeziehung
  • Wurzeln im Technologietransfer
  • Technische und förderrechtliche Kompetenz
  • Revisionssichere Dokumentation (BSFZ-erprobt)

Die Merkmale beschreiben verbreitete Marktmodelle und können im Einzelfall abweichen.

Forschungszulagen-Rechner

Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch auf Förderung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte — unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Die aktuellen Konditionen im Überblick:

  • Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr
  • Fördersatz bis zu 35 % für KMU
  • Sachkosten anrechenbar + 20 % Gemeinkostenpauschale
  • Anträge bis zu 4 Jahre rückwirkend (ab 2022; für Vorjahre gelten teils abweichende Konditionen)

Geben Sie Ihre geschätzten FuE-Kosten für die gesamte Projektlaufzeit ein und sehen Sie sofort, wie viel Liquidität für Sie möglich ist.

Forschungszulage berechnen

Berechnen Sie Ihre potenzielle Förderung auf Basis der ab 2026 geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Erhöht den Fördersatz von 25 % auf 35 % (gilt ab März 2024).

Rückwirkende Anträge bis 2022 möglich

Für 2022, 2023 und Anfang 2024 galten geringere Bemessungsgrundlagen und niedrigere Fördersätze. Eine seriöse Berechnung der rückwirkenden Ansprüche erfordert daher eine individuelle Auswertung Ihrer FuE-Kosten je Wirtschaftsjahr.

Summe über die gesamte Projektlaufzeit.

Summe über die Projektlaufzeit · werden zu 70 % angerechnet.

Summe über die Projektlaufzeit.

Stunden über gesamte Projektlaufzeit · max. 2.080 Std. pro Wirtschaftsjahr · bewertet mit 100 €/h.

Std.

Ihre Berechnungsvorschau

Anrechenbares Personal: 0 €
Anrechenbare Auftragsforschung: 0 €
Anrechenbare Sachkosten: 0 €
Anrechenbare Eigenleistung: 0 €
Zwischensumme: 0 €
+ 20 % Gemeinkostenpauschale: 0 €
Bemessungsgrundlage: 0 €
Maximal 12.000.000 € pro Wirtschaftsjahr

Voraussichtliche Forschungszulage

über die Projektlaufzeit · Fördersatz: 25 %

0 €

Liquiditätseffekt

0 €

nach Bescheid des Finanzamts

Förderquote

0 %

der bescheinigten Kosten

Direkt Kontakt aufnehmen
Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung nach FZulG (Stand 2026) bezogen auf die gesamte Projektlaufzeit. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach der Bescheinigung durch die BSFZ und dem Bescheid des zuständigen Finanzamts. Für rückwirkende Anträge (2022–2024) gelten teilweise abweichende Konditionen. Diese werden im Erstgespräch individuell pro Wirtschaftsjahr ausgewertet. Keine Hilfeleistung in Steuersachen i.S.v. § 3 StBerG.

Individuelles Berechnungs-PDF

Mit Steinbeis-Briefkopf und individueller Berechnungsgrundlage, geeignet für die Vorlage bei Geschäftsführung oder Steuerberater.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für Ihren Antrag ist

Seit 2020 haben alle Bundesregierungen das Programm kontinuierlich ausgebaut — mit heute deutlich attraktiveren Konditionen als bei seiner Einführung.

35 %
Fördersatz für KMU
10 Prozentpunkte mehr als für Großunternehmen. Der KMU-Bonus macht die steuerliche Forschungszulage besonders attraktiv für den Mittelstand und Startups.
12 Mio. €
Bemessungsgrundlage p.a.
Sechsfach erhöht seit 2020. Neu ab 2026: ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 %. Overhead-Kosten werden damit erstmals automatisch mitgefördert.
4 Jahre
Rückwirkende Beantragung
Bereits laufende oder abgeschlossene FuE-Projekte ab 2022 können noch heute rückwirkend angemeldet werden. Je früher Sie anmelden, desto mehr Förderjahre sichern Sie sich.
Auch in Verlustjahren
Die Zulage wird als Steuergutschrift erstattet, unabhängig vom Jahresergebnis. Startups und Wachstumsunternehmen profitieren genauso wie etablierte Mittelständler.
Rechtsanspruch statt Wettbewerb
Anders als Zuschüsse wird die Forschungszulage nicht vergeben, sondern beantragt. Wer die Kriterien erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch, unabhängig von Budgets oder Kontingenten.
Branchenunabhängig
Maschinenbau, Software, Pharma, KI, Medizintechnik. Das Programm gilt für alle Branchen und alle Unternehmensgrößen, ohne Branchenpräferenz oder Förderschwerpunkte.

Unser Beratungsprozess: Von der FuE-Idee zur gesicherten Förderung

Steinbeis übernimmt den gesamten Förderprozess, von der Identifikation förderfähiger Vorhaben bis zum Fördermittelcontrolling. So bleibt Ihr Team im Tagesgeschäft.

Prozess- und Projektsteuerung zur Ausschöpfung von Fördermittelansprüchen
Anforderung
Fördermittel für begonnene, laufende und zukünftige Projekte beantragen
Prozess
Klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Prozesssicherheit für alle Beteiligten
Befähigung
Transfer von Erfahrungswissen sowie programmspezifische Schulungen
Schritt 1
💡
Entwicklungs­ideen laufend identifizieren
Gemeinsame Sichtung aller laufenden und geplanten FuE-Vorhaben auf Förderfähigkeit. Kontinuierlich, nicht nur einmalig.
Schritt 2
🔍
Vorhaben konkretisieren & Kriterien prüfen
Technische Beschreibung, Abgrenzung zum Stand der Technik, Prüfung der BSFZ-Kriterien: Neuartigkeit, technisches Risiko, Planmäßigkeit.
Schritt 3
⚖️
Förderchancen bewerten & Antragstellung entscheiden
Strategische Empfehlung welches Programm passt:
✗  Kein Antrag
€  Projektförderung (ZIM / KMU-innovativ)
★  Forschungszulage (BSFZ)
Schritt 4
📋
Anträge stellen & Bewilligung sichern
Steinbeis erstellt alle Antragsunterlagen, koordiniert die BSFZ-Einreichung und begleitet den Bewilligungsprozess bis zur Bescheinigung.
Schritt 5
📊
Förder­mittel­controlling
Laufende Dokumentation, Nachweisführung, Änderungsanträge und Abrechnung werden vollständig von Steinbeis übernommen.
Bereit für Ihre kostenfreie Erstprüfung?
Wir prüfen Ihre FuE-Vorhaben auf Förderfähigkeit und zeigen Ihnen welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Forschungszulage, kompakt und verständlich.

Ihre Frage ist nicht dabei?
Wir beantworten Ihre individuelle Frage zur Forschungszulage kostenlos und unverbindlich.
Frage stellen
Grundlagen & Anspruch
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Sie wird nicht als Zuschuss vergeben, sondern als Steuergutschrift vom Finanzamt erstattet, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet, ob ein FuE-Vorhaben die gesetzlichen Kriterien erfüllt.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe. Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind antragsberechtigt. Auch Startups ohne Gewinne und Unternehmen in Verlustphasen erhalten die Zulage als Erstattungsanspruch vom Finanzamt.
Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 %. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Das entspricht einer maximalen jährlichen Förderung von 4,2 Mio. € für KMU. Neu ab 2026: ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 % auf Personalkosten, externe FuE-Aufträge und Sachinvestitionen.
Nein. Die Forschungszulage wird auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet und ist selbst nicht steuerpflichtig. Überschreitet die Zulage die zu zahlende Steuer, wird der verbleibende Betrag vom Finanzamt erstattet, auch bei Verlusten.
Antragstellung & Prozess
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine FuE-Bescheinigung beantragt. Sie bestätigt die wissenschaftliche Förderfähigkeit. Im zweiten Schritt wird beim zuständigen Finanzamt der Antrag auf Festsetzung gestellt. Steinbeis übernimmt beide Schritte vollständig, von der technischen Beschreibung bis zur Einreichung.
Ja. Anträge sind bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Ohne Vorbeginnklausel. Projekte mit Beginn ab 2022 können noch heute angemeldet werden. Zusätzlich können Bescheinigungen für das aktuelle sowie für bis zu drei zukünftige Wirtschaftsjahre beantragt werden. Jedes Quartal Verzögerung bedeutet verlorene Fördermonate.
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Ergebnis. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. In den meisten Fällen liegt die Ablehnung an unzureichend beschriebener Neuartigkeit oder fehlendem Nachweis des technischen Risikos. Nicht am Vorhaben selbst. Steinbeis hat umfangreiche Erfahrung in der Aufbereitung von Widersprüchen nach Erstablehnungen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Für dieselben Kosten ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Forschungszulage und ZIM-Zuschuss schließen sich für identische Kostenpositionen gegenseitig aus. Allerdings können verschiedene Teilprojekte oder Kostenpositionen unterschiedlich gefördert werden. Steinbeis prüft die optimale Kombination für Ihr Unternehmen individuell.
Förderfähige Projekte
Förderfähige Projekte müssen vier Kriterien erfüllen: (1) Neuartigkeit. das Vorhaben geht über den aktuellen Stand der Technik hinaus. (2) Technisches Risiko. ein echtes Scheitern-Risiko besteht, das nicht durch Routinemethoden lösbar ist. (3) Abbruchkriterien. messbare Meilensteine, bei deren Nichterreichen das Projekt beendet würde. (4) Planmäßigkeit. ein strukturierter Arbeitsplan vom Konzept bis zum validierten Ergebnis.
Grundsätzlich ja. Wenn sie über Routineentwicklung hinausgeht. Förderfähig ist Software, die neue Algorithmen, Architekturen oder Methoden entwickelt, die mit etablierten Ansätzen nicht lösbar wären. Nicht förderfähig ist die Anpassung bestehender Software, Wartung oder die Implementierung bekannter Verfahren. Die präzise Abgrenzung in der technischen Beschreibung ist entscheidend.
Ja. Seit dem Wachstumschancengesetz werden auch Anschaffungskosten für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter gefördert, die im FuE-Projekt eingesetzt werden. Ab 2026 kommt der pauschale Gemeinkostenzuschlag von 20 % auf Personalkosten, externe FuE-Aufträge und Sachinvestitionen hinzu. Ohne gesonderten Nachweis.
Der entscheidende Unterschied: Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch. wer die Kriterien erfüllt, bekommt die Förderung, ohne Wettbewerb um Budgets. ZIM und KMU-innovativ sind Zuschüsse, die in Förderwettbewerben vergeben werden und vom verfügbaren Budget abhängen. Die Forschungszulage ist breiter zugänglich; ZIM und KMU-innovativ bieten höhere absolute Fördersummen für einzelne Projekte, haben aber Förderpausen und sind aufwändiger in der Antragstellung.

Warum unabhängige Beratung den Unterschied macht

„Externe Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren."
Quelle: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Bundesministerium für Wirtschaft
Technisches Verständnis statt Formulare
Wir sprechen die Sprache Ihrer Ingenieure. Förderfähige FuE-Potenziale identifizieren wir dort, wo sie entstehen. In Laboren, Software-Architekturen und Werkstätten.
Minimalaufwand für Ihr Team
Wenige, gezielte Arbeitsgespräche, vorbereitet, strukturiert und effizient. Ihre Mitarbeiter bleiben im Tagesgeschäft. Steinbeis übernimmt Konzept, Antrag und Nachweisführung.
Strategische Programmkombination
Wir prüfen immer alle Alternativen: Forschungszulage, ZIM, KMU-innovativ. Und empfehlen die optimale Kombination für Ihre Situation und Ihr Projektvolumen.
Steinbeis-Verbund im Rücken
Als Steinbeis-Beratungszentrum profitieren Sie von einem Netzwerk mit über 1.000 Experten aus Wissenschaft und Industrie. Für tiefes technologisches Know-how in allen Branchen.
Kostenfreie Erstprüfung vereinbaren
Helmut Haimerl, Geschäftsführer Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH
Helmut Haimerl
Geschäftsführer
Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH
„Nur wer die Grenzen der aktuellen Technik präzise verschiebt, erhält die steuerliche Förderung. Wir übersetzen Ihre Innovation in die Sprache der Wissenschaft."
LinkedIn Profil
20+
Jahre Erfahrung
100+
Branchen & Technologien
8-stellig
Fördervolumen in €

Vertiefendes Wissen zur Forschungszulage

Ausführliche Analysen und Praxisleitfäden für Ihre Situation

Wir prüfen Ihre FuE-Projekte kostenfrei auf Förderfähigkeit

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns innerhalb eines Werktages. Soweit erforderlich vereinbaren wir vorab Geheimhaltung.

  • Kostenfreie Erstprüfung Ihrer FuE-Vorhaben auf BSFZ-Förderfähigkeit
  • Strategische Einschätzung: Forschungszulage, ZIM oder KMU-innovativ?
  • Vorlage einer Ideenskizze für die technische Projektbeschreibung
  • Geheimhaltungsvereinbarung auf Wunsch — NDA auf Anfrage
  • Keine Verpflichtung. Kein Risiko

Direktkontakt
Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH
Helmut Haimerl
Helmut.Haimerl@steinbeis.de
+49 89 15 12 86

Sprechen Sie uns an –
wir melden uns umgehend!

 

Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH

Datenschutz