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Software & Informationstechnologie

Forschungszulage für Softwareentwicklung 2026:
So prüft die BSFZ IT-Projekte

von Helmut Haimerl · Aktualisiert Mai 2026 · ca. 8 Min. Lesezeit

Über 5.236 IT-Anträge bei der BSFZ bis März 2026 — Softwareentwicklung ist das meistbeantragte FuE-Feld der Forschungszulage. Und das meistabgelehnte. Die Abgrenzung zwischen förderfähiger FuE und nicht förderfähiger Routineentwicklung entscheidet über Erfolg oder Ablehnung.

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5.236+
IT-Anträge bei BSFZ
bis März 2026 gestellt
35 %
Fördersatz KMU
auf förderfähige Personalkosten
100 €/h
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für Einzelunternehmer & Gründer

Warum IT eine Sonderrolle bei der Forschungszulage spielt

Im Bereich der IT und Softwareentwicklung wurden bei der BSFZ bis März 2026 bereits über 5.236 Anträge gestellt — damit ist die Informationstechnologie das am häufigsten beantragte FuE-Feld der Forschungszulage. Das zeigt einerseits die Relevanz des Programms für die Branche, macht aber auch deutlich: Die BSFZ hat in diesem Bereich die schärfsten Prüfkriterien entwickelt.

Der Grund: Softwareentwicklung ist schwerer abzugrenzen als physische FuE. Ein neues Maschinenteil sieht man. Eine neue Software kann Routine sein oder grundlegend neu — von außen kaum zu unterscheiden. Die BSFZ prüft deshalb besonders genau ob die Frascati-Kriterien erfüllt sind.

Besonderheit IT gegenüber anderen Branchen Informationstechnologie ist sowohl eigenständiger FuE-Bereich (neue Algorithmen, neue Architekturen) als auch FuE-Enabler in anderen Branchen (KI in Medizintechnik, IoT in Maschinenbau, Data Science in Pharma). Bei branchenübergreifenden Projekten müssen beide Dimensionen in der BSFZ-Beschreibung berücksichtigt werden.

Förderfähig oder nicht? Die entscheidende Abgrenzung

Die häufigste Ursache für Ablehnungen im IT-Bereich: Die Beschreibung trifft nicht die Sprache der BSFZ. Technisch herausragende Projekte werden abgelehnt, weil die Neuartigkeit und das technische Risiko nicht präzise formuliert wurden.

✓ Typisch förderfähig
  • Entwicklung neuer Algorithmen oder KI-Methoden die über den Stand der Technik hinausgehen
  • Neue Softwarearchitekturen für spezialisierte Anwendungsgebiete mit technischen Risiken
  • Entwicklung von Betriebssystemen oder Programmiersprachen
  • Data Science / Big Data: neue Methoden zur Verarbeitung unstrukturierter Daten
  • IoT / Industrie 4.0: neuartige Predictive-Maintenance-Ansätze
  • Je aktiver und intelligenter die Software — desto innovativer
✗ Typisch nicht förderfähig
  • Softwareentwicklung mit bekannten Methoden und existierenden Tools
  • Portierung bestehender Software (z.B. Standalone zu Cloud)
  • Installation und Konfiguration etablierter Server-/Cloud-Lösungen
  • Einrichtung von Rechenzentren, Firewalls, Monitoring-Diensten
  • Routinemäßiges Bugfixing, Testing, Dokumentation
  • Hinterlegen von Inhalten in digitalen Lernplattformen
  • Baukastenbasierte Zusammensetzung von Software ohne techn. Risiken

Die drei Frascati-Kriterien im IT-Kontext

Das FZulG verweist auf die Frascati-Kriterien der AGVO — die internationale Norm für FuE-Klassifikation. Für IT-Projekte haben drei Kriterien besondere Bedeutung:

Kriterium 1
Neuartigkeit
Das Vorhaben muss über den aktuell genutzten Stand der Technik hinausgehen. Konkret: Welche wissenschaftliche oder technische Wissenslücke wird geschlossen? Wie grenzt sich der Ansatz von etablierten IT-Lösungen ab?
Praxis-Tipp: Quantitative Zielparameter angeben — z.B. "Inferenzgeschwindigkeit unter 10ms bei 95% Genauigkeit, bisher nicht erreichbar mit LSTM-Ansätzen."
Kriterium 2
Technisches Risiko
Die Zielerreichung muss mit echten technischen Unwägbarkeiten verbunden sein. Leistungsgrenzen bei der Datenverarbeitung, Funktionstüchtigkeit neuer Algorithmen, Erfüllung konträrer Anforderungen — das Scheitern muss realistisch sein.
Praxis-Tipp: Konkrete Abbruchkriterien formulieren — z.B. "Projektabbruch wenn Fehlalarmrate über 3% liegt und durch 6-monatige Optimierung nicht reduzierbar."
Kriterium 3
Planmäßigkeit
Klar definierte Aufgaben wissenschaftlicher oder technischer Art mit festgelegten Zielen — Zeit- und Arbeitsplan, Ressourcen- und Personalplanung, Arbeitspakete und Meilensteine oder einzelne Verfahrensschritte mit Zwischenergebnissen.
Praxis-Tipp: Sprint-Planung aus Jira/Azure DevOps kann als Grundlage dienen — muss aber auf FuE-spezifische Meilensteine verdichtet werden.
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Was die BSFZ konkret in IT-Anträgen sehen will

Aus unserer Erfahrung mit IT-Projekten gibt es vier inhaltliche Anforderungen die in der BSFZ-Beschreibung explizit adressiert sein müssen:

Checkliste: Was in jede IT-Vorhabensbeschreibung gehört
  • Ziel und Lösungsansatz: Konkrete Darstellung des angestrebten Ziels mit quantitativen Zielparametern und warum bestehende Methoden/Tools nicht ausreichen
  • Stand der Technik: Welche vergleichbaren Lösungen existieren? Wie grenzt sich das Vorhaben davon ab? (Bibliotheken, Frameworks, Algorithmen explizit benennen)
  • Methoden und Technologien: Genaue Beschreibung der eingesetzten Algorithmen, Architekturen, Schnittstellen, Datenbanken und deren spezifische Herausforderungen
  • Technische Risiken: Wo könnte das Projekt scheitern? Welche technischen Grenzen sind zu überwinden? Konkrete Abbruchkriterien formulieren
  • Arbeitsplan: Strukturierter Plan mit Arbeitspaketen, Meilensteinen und den jeweils erwarteten Zwischenergebnissen

Häufige Fehler bei IT-Anträgen und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Zu viel Produkt, zu wenig FuE

Viele IT-Unternehmen beschreiben in ihrem Antrag was das fertige Produkt kann — statt was wissenschaftlich neu daran ist. Die BSFZ interessiert nicht das Produkt, sondern der Erkenntnisgewinn auf dem Weg dorthin.

Fehler 2: "State of the art" nicht belegt

Die Abgrenzung vom Stand der Technik muss konkret sein — nicht "wir haben keine bestehende Lösung gefunden". Welche Frameworks, Bibliotheken, Paper wurden evaluiert? Warum reichen sie nicht aus?

Fehler 3: Agile Methodik vs. BSFZ-Planmäßigkeit

Viele IT-Teams arbeiten agil ohne klare Vorab-Planung — das steht dem BSFZ-Kriterium der Planmäßigkeit scheinbar entgegen. Die Lösung: Sprint-Ziele in FuE-Arbeitspakete übersetzen, Meilensteine als Hypothesen formulieren ("Wenn Algorithmus X nach 3 Sprints Zielparameter nicht erreicht, wechseln wir zu Ansatz Y").

Fehler 4: Routinetätigkeiten nicht herausgerechnet

Bugfixing, Testing, Dokumentation, Anforderungsanalyse sind nicht förderfähig — auch wenn sie im selben Projekt anfallen. Wer diese Tätigkeiten nicht aus der Stundenerfassung herausrechnet, riskiert Kürzungen bei der Betriebsprüfung.

Helmut Haimerl, Geschäftsführer Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH
Helmut Haimerl
Geschäftsführer, Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH

Helmut Haimerl ist einer der führenden Experten für Technologieförderung in Deutschland. Ein besonderes Augenmerk legt er auf das systematische Vorgehen um den innovativen Kern von IT-Projekten herauszuarbeiten — präzise genug für die BSFZ, verständlich genug für die Entwicklungsteams.

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