ZIM-Förderung · Kostenstruktur
ZIM übrige Kosten: Einzelnachweis und AGVO
Seit dem 01.07.2023 müssen übrige Kosten im ZIM-Programm einzeln nachgewiesen werden. Die pauschalen 100 % auf Personalkosten entfallen. Was das bedeutet und was sich 2025 geändert hat.
Was sind übrige Kosten im ZIM?
Im ZIM-Programm sind neben den Personalkosten auch projektbezogene Gemeinkosten förderfähig: anteilige Miete, Energie, IT-Infrastruktur, Verwaltungsaufwand. Bis zum 30.06.2023 konnten diese pauschal mit 100 % der Personalkosten angesetzt werden.
Seit dem 01.07.2023 gilt durch die Neufassung der AGVO (Art. 25, Abs. 3): Einzelnachweis ist Pflicht. Übersteigen die nachgewiesenen Kosten 100 % der Personalkosten, werden sie auf diesen Wert gekürzt. Nach Projektende drohen Rückzahlungsbescheide, wenn die nachgewiesenen Kosten unter dem Planansatz liegen.
Stand 2025/2026: Was hat sich geändert?
Unternehmen können alternativ eine Erklärung abgeben, dass der Wert für übrige projektbezogene Kosten AGVO-konform ermittelt wurde, statt die Anlage 6.4a vollständig auszufüllen.
Neue Förderrichtlinie mit angepassten Fördersätzen: Kleine Unternehmen bis 55 % (industrielle Forschung), mittlere bis 45 %. Kooperation mit Forschungseinrichtung bis 220.000 € vollständig förderfähig.
In der Praxis ergibt sich ein Zuschlagssatz von ca. 75-85 % auf die Personalkosten, statt der früheren 100 %. Das bedeutet eine Verminderung der Gesamtförderung um 15-25 % bei erheblich höherem Verwaltungsaufwand.
ZIM-Fördersätze 2025
| Unternehmenskategorie | Industrielle Forschung | Exp. Entwicklung |
|---|---|---|
| Kleine Unternehmen (< 50 MA) | bis 55 % | bis 45 % |
| Mittlere Unternehmen (< 250 MA) | bis 45 % | bis 35 % |
| Neue Bundesländer (Bonus) | max. 60 % | max. 50 % |
| Kooperation mit Forschungseinrichtung | bis 220.000 € vollständig gefördert | |
Verhältnis zur steuerlichen Forschungszulage
Für Unternehmen, die ZIM und die Forschungszulage in Betracht ziehen: Eine Kombination ist nur auf streng getrennte Arbeitspakete beschränkt möglich.
Für die meisten KMU ist es sinnvoller, sich für eines der Programme zu entscheiden: ZIM (wenn Kooperation mit Forschungseinrichtung geplant) oder die Forschungszulage (Rechtsanspruch, kein Einzelnachweis, steuerfreie Wirkung).