Beantragen Sie die steuerliche Forschungszulage

Sichern Sie sich mit einem Antrag auf steuerliche Forschungszulage bis zu 1. Mio. € jährlich als Steuergutschrift!

Sichern Sie sich jährlich bis zu 3. Mio. € steuerfreie Forschungszulage!

Steuerliche Forschungszulage beantragen

Die steuerliche Forschungszulage steht Unternehmen für ihre ab dem 1. Januar 2020 neu begonnenen FuE-Projekte zu. Die steuerliche Forschungszulage (FZulG) kann bei der neu geschaffenen Bescheinigungsstelle beantragt werden. Der Antrag auf Forschungszulage ist sowohl rückwirkend als auch für zukünftige FuE-Projekte möglich.

Zudem erhöhte die Bundesregierung mit dem Corona-Konjunkturpaket den jährlichen Maximalbetrag der steuerlichen Forschungszulage von T€ 500 auf T€ 1.000. Dadurch wird die Forschungszulage auch ein attraktives Förderprogramm für große Unternehmen. Das Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung hat für Sie die wichtigsten Fakten in der Kurzdarstellung zusammengestellt.

Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter*innen werden 25 % der Löhne und Gehälter samt Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Start-ups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Forschungszulage beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.

Die steuerliche Forschungsförderung stellt im Vergleich zur Projektförderung niedrigere Anforderungen an die Innovationshöhe. Viele Entwicklungsvorhaben, die den hohen Anforderungen der Projektförderung nicht genügen, erfüllen trotzdem die Ansprüche der steuerlichen Forschungsförderung.

Im Idealfall werden die Entwicklungsprojekte laufend auf ihre Förderfähigkeit geprüft und einer Antragstellung zugeführt.

Wachstumschancengesetzt verbessert Forschungszulage wesentlich

„Die steuerliche Forschungsförderung wird ausgeweitet, und ich arbeite auch an einer Investitionsprämie, die klimaneutrale oder zur Klimaneutralität beitragende Technologieinvestitionen fördert“, erklärte Lindner. „Wir brauchen einen steuerlichen Wachstumsimpuls.

Quelle: www.n-tv.de/wirtschaft

Aktualisierung:

In dem Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sind folgende wesentliche Verbesserungen vorgesehen:

  • Die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht sich und steigt auf jährlich 12 Mio. €. Mit dem Ausschöpfen der maximalen Bemessungsgrundlage können Unternehmen damit Jahr für Jahr 3 Mio. € als Steuergutschrift realisieren.
  • KMU erhalten einen Bonus um 10 Prozentpunkte.
  • Entwicklungsaufträge werden zukünftig mit 70 % des Entgeltes als förderfähig berücksichtigt.
  • Anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter werden berücksichtigt.
  • Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 € je Arbeitsstunde geltend machen.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/

Christian Lindner

Christian Lindner

Bundesfinanzminister

„Das Ruder muss in Richtung Investitionen und Forschung umgelegt werden“

Wie unterscheidet sich die Forschungszulage von der Projektförderung?

Vor einer Entscheidung zwischen Forschungszulage oder Projektförderung sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

Steuerliche Forschungsförderung

Projektförderung (z.B. Hightech-Strategie)

Antragstellung auch nach Projektbeginn möglich

Antragstellung grundsätzlich vor Projektbeginn

Themenoffen

i.d.R. Themengebunden

Förderquote 25 % als steuerfreie Steuergutschrift

Förderquote für KMU bis zu 60 % (steuerpflichtig)

Maximale Fördersumme 1 Mio. € pro Jahr

Meist keine max. Fördersummen kommuniziert

Keine Deckelung der Finanzmittel

Festgelegtes Budget für jede Bekanntmachung

Kein direkter Kontakt zum Antragsteller

Permanente Betreuung vor, während und nach Projektlaufzeit

Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch, Vergabe im Wettbewerb

Nur steuerpflichtige Unternehmen sind antragsberechtigt

i.d.R. keine Beschränkung des Empfängerkreises

Auszahlung durch das Finanzamt als steuerfreie Steuergutschrift

Auszahlung durch den Projektträger

Bewilligungsquote lt. Projektträger bei ca. 80 %

Geschätzte Bewilligungsquote für HTS ca. 25 %

Vor einer Entscheidung für oder gegen die Beantragung der steuerlichen Forschungszulage sollten weitere Aspekte, wie zum Beispiel die Innovationshöhe, abgewogen werden. Zudem ist bei der steuerlichen Forschungszulage von einer höheren Bewilligungsquote als bei der Projektförderung auszugehen.

Schöpfen Sie Ihre Förderansprüche aus

Steinbeis unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung förderfähiger Ideen hin zu aussichtsreichen Projektskizzen. Hierzu strukturieren wir den Fördermittelprozess, erarbeiten Fördermittelanträge und sorgen für Bewilligungsdruck. Dadurch schöpfen Sie die Fördermöglichkeiten aus und werden im Tagesgeschäft nicht gestört.

Insbesondere große Unternehmen möchten ihre Entwicklungsvorhaben laufend auf Förderfähigkeit prüfen. Trotzdem sollen aufwändige Einzelantragstellungen vermieden werden. Schnell wird die Beantragung von Fördermitteln eine lästige Pflichtaufgabe für die Mitarbeiter*innen.

Damit gerade das nicht passiert strukturiert Steinbeis den Prozess und steuert die Antragstellung. Mitarbeiter*innen können sich dadurch wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Beantragen Sie die steuerliche Forschungszulage erfolgreich. Das nachfolgend dargestellte strukturierte Vorgehen sichert optimale Ergebnisse:

Fördermittelmanagement, Fördermittelprozess, Fördermittelantrag

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F.A.Q. zur steuerlichen Forschungszulage

Die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Forschungszulage

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.

Wer wird gefördert?

Die steuerliche Forschungszulage können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – werden unabhängig von Größe oder Branche beantragen. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 1 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.

Werden auch Startups gefördert?

Startups werden mit den gleichen Bedingungen wie alle anderen Unternehmen gefördert. Damit ist die Forschungszulage für alle innovativen Startups eine attraktive Finanzierungsquelle.

Im Gegensatz zur Projektförderung entfällt die Prüfung der Bonität. Oft ein KO-Kriterium für die Beteiligung von Startups.

Soweit noch keine Körperschaftsteuer entrichtet wird erstattet das Finanzamt mit der nächsten Veranlagung die Forschungszulage.

Ab wann kann gefördert werden?

Es gibt keine Vorbeginnklausel wie in der Projektförderung üblich. Grundsätzlich können Projekte mit einem Beginn nach dem 1.1.2020 gefördert werden. Anträge auf Bescheinigungen können sowohl nachträglich als auch für zukünftige FuE-Projekte jederzeit gestellt werden. Steinbeis empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Bescheinigung, damit die Forschungszulage plan- und steuerbar wird.

Wie wird gefördert?

Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.

Welche Anforderungen müssen Entwicklungsprojekte erfüllen?

Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Förderfähige FuE-Projekte müssen …
… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
… originär sein (schöpferisch),
… einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
… Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
… Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar).

Ist auch Softwareentwicklung förderfähig?

Nicht jede Softwarentwicklung ist förderfähig. Folgende Aspekte sprechen für Forschung und Entwicklung und damit für die Förderfähigkeit Ihres Projektes:

  • Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen etwa in den Bereichen Produktion, Logistik, Bezahlung oder Maschinensteuerung.
  • Neuentwicklungen im Bereich finanz- oder versicherungsmathematischer Methoden zur Risikoabschätzung oder die Entwicklung neuer Algorithmen, ebenso wie die Software-Komponenten, Betriebssystemen oder Programmiersprachen.
  • Grundsätzlich förderfähig ist beispielsweise eine intelligente und selbstlernende Gestaltung von Industrie- und Fertigungsprozessen unter Zuhilfenahme von Industrie 4.0-Methoden.
  • Um förderfähige FuE-Aktivitäten handelt es sich auch, wenn beispielsweise neue effizientere Algorithmen auf Basis neuer Technologien und wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie z. B. im Bereich Künstlicher Intelligenz, entwickelt werden.

Die reine Verwendung bereits bekannter Produkte, Verfahren oder Vorgehensweisen ist dagegen grundsätzlich nicht förderfähig.

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen für Ihren Antrag auf Forschungszulage

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und sammeln strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten wir mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte.
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim-bmwi.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen mit anspruchsvollen Förderanträgen und geben Sie Ihrem Unternehmen einen Wachstumsschub!

Wir prüfen Ihre FuE-Projekte kostenfrei auf die Förderfähigkeit 

Beantragen Sie jetzt die steuerliche Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer FuE-Projekte. Gerne prüfen wir vorab Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit.

Nehmen Sie zunächst mit dem nachfolgenden Formular Kontakt auf. Gerne melden wir uns umgehend bei Ihnen!

Soweit erforderlich vereinbaren wir Geheimhaltung. Anschließend stellen wir Ihnen für die Beschreibung des Entwicklungsprojektes die Vorlage einer Ideenskizze zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an –
wir melden uns umgehend!

 

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