Unsere Forschungszulage Berater helfen bei der Beantragung

Sichern Sie sich mit unserer Unterstützung bei der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage bis zu 3,5 Mio. € jährlich als Steuergutschrift!

Sichern Sie sich jährlich bis zu 3,5. Mio. € steuerfreie Forschungszulage!

steuerliche_Forschungszulage, Wachstumschancengesetz

Mit dem am 28. März 2024 in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz verbessert die Bundesregierung die steuerliche Forschungszulage deutlich. Ziel ist es, den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen. Hier die wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen:

  • Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
  • Für KMU steigt die Förderquote auf 35 Prozent.
  • Entwicklungsaufträge gelten künftig mit 70 Prozent des Entgelts als förderfähig.
  • Einzel- und Mitunternehmer können künftig für Eigenleistungen eine Pauschale von 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
  • Neu: Anteilige Wertminderungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern werden berücksichtigt.
  • Neu: Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um die festgesetzte Forschungszulage – höchstens jedoch auf 0 Euro – ist auf Antrag möglich.

Mit dem KMU-Bonus von 10 Prozentpunkten und der nahezu Verdreifachung der Bemessungsgrundlage wird die Attraktivität der Förderung deutlich erhöht. Diese Maßnahmen etablieren die Zulage als Standard in der Breitenförderung. Auch Unternehmen in Verlustphasen können von der Förderung profitieren, da die Ansprüche rückerstattet werden. Damit wird die Forschungszulage auch für Start-ups und Gründungen mit Anlaufverlusten sehr attraktiv.

Im Vergleich zur Zuschussförderung sind die Anforderungen an die Innovationshöhe bei der steuerlichen Forschungsförderung geringer. Viele Entwicklungsvorhaben, die den hohen Anforderungen der Zuschussförderung nicht genügen, erfüllen dennoch die Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung.

Wie unterscheidet sich die Forschungszulage von der Projektförderung?

Vor einer Entscheidung zwischen Forschungszulage oder Projektförderung sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

Steuerliche Forschungsförderung

Projektförderung (z.B. Hightech-Strategie)

Antragstellung auch nach Projektbeginn möglich

Antragstellung grundsätzlich vor Projektbeginn

Themenoffen

i.d.R. Themengebunden

Förderquote bis 35 % als steuerfreie Steuergutschrift

Förderquote für KMU bis zu 60 % (steuerpflichtig)

Maximale Fördersumme 3,5 Mio. € pro Jahr

Meist keine max. Fördersummen kommuniziert

Keine Deckelung der Finanzmittel

Festgelegtes Budget für jede Bekanntmachung

Kein direkter Kontakt zum Antragsteller

Permanente Betreuung vor, während und nach Projektlaufzeit

Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch, Vergabe im Wettbewerb

Nur steuerpflichtige Unternehmen sind antragsberechtigt

i.d.R. keine Beschränkung des Empfängerkreises

Auszahlung durch das Finanzamt als steuerfreie Steuergutschrift

Auszahlung durch den Projektträger

Bewilligungsquote bei ca. 75 %

Geschätzte Bewilligungsquote für HTS ca. 25 %

Vor einer Entscheidung für oder gegen die Beantragung der steuerlichen Forschungszulage sollten weitere Aspekte, wie zum Beispiel die Innovationshöhe, abgewogen werden. Zudem ist bei der steuerlichen Forschungszulage von einer höheren Bewilligungsquote als bei der Projektförderung auszugehen.

Schöpfen Sie Ihre Förderansprüche aus – unsere Forschungszulage Berater helfen

Unsere Forschungszulage Berater unterstützen Unternehmen bei der Weiterentwicklung von förderfähigen Ideen zu aussichtsreichen Projektskizzen. Dabei strukturieren wir den Förderprozess, erarbeiten Förderanträge und sorgen für den Bewilligungsdruck. So schöpfen Sie die Fördermöglichkeiten aus und werden nicht im Tagesgeschäft gestört.

Gerade große Unternehmen wollen ihre Entwicklungsvorhaben kontinuierlich auf Förderfähigkeit prüfen. Aufwändige Einzelanträge sollen aber vermieden werden. Schnell wird die Beantragung von Fördermitteln zu einer lästigen Pflichtaufgabe für die Mitarbeiter*innen.

Damit genau das nicht passiert, strukturiert Steinbeis den Prozess und steuert die Antragstellung. Dadurch können sich die Mitarbeiter*innen wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Erfolgreich die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Das im Folgenden dargestellte strukturierte Vorgehen sichert optimale Ergebnisse:

steuerliche Forschungszulage; Fördermittelmanagement, Fördermittelprozess, Fördermittelantrag

Interessiert an einer Beratung Forschungszulage?

Hier erfahren Sie mehr über unseren Beratungsansatz? Mehr

F.A.Q. zur steuerlichen Forschungszulage

Die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Forschungszulage

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.

Ist die Forschungszulage steuerfrei?

Ja. Die FZul wird auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet (§ 10 Absatz 1 FZulG). Die FZul führt bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften nicht zu einer Betriebsvermögensmehrung bzw. Betriebseinnahme (Umkehrschluss aus § 12 Nummer 3 EStG).

Wer kann Forschungszulage beantragen?

Die steuerliche Forschungszulage können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – werden unabhängig von Größe oder Branche beantragen. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 3,5 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.

Wie beantrage ich die Forschungszulage?

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

Können auch Einzel- und Mitunternehmer gefördert werden?

Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 € je Arbeitsstunde geltend machen

Werden auch Start-ups gefördert?

Startups werden mit den gleichen Bedingungen wie alle anderen Unternehmen gefördert. Damit ist die Forschungszulage für alle innovativen Startups eine attraktive Finanzierungsquelle.

Im Gegensatz zur Projektförderung entfällt die Prüfung der Bonität. Oft ein KO-Kriterium für die Beteiligung von Start-ups.

Soweit noch keine Körperschaftsteuer entrichtet wird erstattet das Finanzamt mit der nächsten Veranlagung die Forschungszulage.

Wie kann ein Forschungszulage Berater bei der Beantragung unterstützen?

Ein Forschungszulage Berater kann Unternehmen in verschiedenen Aspekten der Beantragung der Forschungszulage umfassend unterstützen. Zunächst einmal kann der Berater dabei helfen, die spezifischen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Unternehmens zu identifizieren, die für die Zulage in Frage kommen. Dies umfasst eine genaue Analyse der durchgeführten Projekte und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen der Forschungszulage.

Des Weiteren kann der Berater das Unternehmen bei der Erstellung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente unterstützen. Dies beinhaltet die korrekte und vollständige Dokumentation der F&E-Aufwendungen sowie die Erstellung detaillierter Berichte, die die Förderfähigkeit der Ausgaben belegen. Der Berater sorgt dafür, dass alle relevanten Nachweise und Unterlagen den Vorgaben entsprechen und formgerecht eingereicht werden.

Ein weiterer wichtiger Bereich der Unterstützung ist die Antragstellung selbst. Der Berater übernimmt die Aufgabe, den Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen und fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen und Rückfragen, die im Laufe des Verfahrens auftauchen könnten. Durch seine Erfahrung und Expertise kann der Berater sicherstellen, dass der Antrag den höchsten Anforderungen entspricht und mögliche Fehlerquellen minimiert werden.

 

Welche Anforderungen müssen Entwicklungsprojekte erfüllen?

Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Förderfähige FuE-Projekte müssen …
… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
… originär sein (schöpferisch),
… einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
… Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
… Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar).

Ab wann kann gefördert werden?

Es gibt keine Vorbeginnklausel wie in der Projektförderung üblich. Grundsätzlich können Projekte mit einem Beginn nach dem 1.1.2020 gefördert werden. Anträge auf Bescheinigungen können sowohl nachträglich als auch für zukünftige FuE-Projekte jederzeit gestellt werden. Steinbeis empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Bescheinigung, damit die Forschungszulage plan- und steuerbar wird.

Wie lange können Projekte gefördert werden, ist deren Laufzeit?

Eine generelle maximale Laufzeit von Projekten ist nicht definiert. Folgende Regelungen:

Die Bescheinigung kann für vergangene Wirtschaftsjahre, für das aktuelle Wirtschaftsjahr sowie für maximal drei volle Wirtschaftsjahre in der Zukunft ausgestellt werden.

Beispiel: Das Wirtschaftsjahr eines antragstellenden Unternehmens läuft vom 01.01. – 31.12. Am 01.04.2024 wird ein Antrag bei der BSFZ gestellt. Die Bescheinigung kann maximal bis zum 31.12.2027 ausgestellt werden (aktuelles Wirtschaftsjahr 01.01.2024 – 31.12.2024 plus drei volle Wirtschaftsjahre in der Zukunft).

Unverändert gilt: Die Bescheinigung bei der BSFZ kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens beantragt werden.

Rückwirkend können Projekte entsprechend der steuerlichen Verjährungsfrist – 4 Jahre – beantragt werden. Das heißt, bis zum Ablauf des Jahre 2024 können noch Anträge für das Kalenderjahr 2020 gestellt werden.

Ist auch Softwareentwicklung förderfähig?

Nicht jede Softwarentwicklung ist förderfähig. Folgende Aspekte sprechen für Forschung und Entwicklung und damit für die Förderfähigkeit Ihres Projektes:

  • Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen etwa in den Bereichen Produktion, Logistik, Bezahlung oder Maschinensteuerung.
  • Neuentwicklungen im Bereich finanz- oder versicherungsmathematischer Methoden zur Risikoabschätzung oder die Entwicklung neuer Algorithmen, ebenso wie die Software-Komponenten, Betriebssystemen oder Programmiersprachen.
  • Grundsätzlich förderfähig ist beispielsweise eine intelligente und selbstlernende Gestaltung von Industrie- und Fertigungsprozessen unter Zuhilfenahme von Industrie 4.0-Methoden.
  • Um förderfähige FuE-Aktivitäten handelt es sich auch, wenn beispielsweise neue effizientere Algorithmen auf Basis neuer Technologien und wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie z. B. im Bereich Künstlicher Intelligenz, entwickelt werden.

Die reine Verwendung bereits bekannter Produkte, Verfahren oder Vorgehensweisen ist dagegen grundsätzlich nicht förderfähig.

Können auch Anlagegüter gefördert werden?

Durch das Wachstumschancengesetzes werden die förderfähigen Aufwendungen um  Anschaffungs- und Herstellungskosten für in einem F&E-Projekt genutzte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 3 Abs. 3a FZulG), die für das Entwicklungsvorhaben erforderlich bzw. unerlässlich sind. 

Beispiele sind Maschinen, Laborgeräte- und -einrichtungen, Computer Hard- und Software, Prüfstände, Analysegeräte oder Apparaturen zur Herstellung von Prototypen.  

Wann können Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen um die Forschungszulage herabgesetzt werden?

Nach § 10 Absatz 2 Absatz 2a ist die Herabsetzung seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes unter folgender Konstellation möglich:
„(2a) Wenn im Zeitpunkt der Festsetzung der Forschungszulage die Steuererklärung für die nächste erstmalige Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer noch nicht abgegeben worden ist und die Vorauszahlungen nach § 37 Absatz 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum angepasst werden können, hat das Finanzamt die Vorauszahlungen für diesen Veranlagungszeitraum um die festgesetzte Forschungszulage, jedoch höchstens auf 0 Euro, auf Antrag herabzusetzen.“

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen für Ihren Antrag auf Forschungszulage

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und sammeln strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten wir mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte.
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim-bmwi.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen mit anspruchsvollen Förderanträgen und geben Sie Ihrem Unternehmen einen Wachstumsschub!

Wir prüfen Ihre FuE-Projekte kostenfrei auf die Förderfähigkeit 

Nutzen Sie die Chance, Ihre FuE-Projekte finanziell zu erweitern und beantragen Sie jetzt die steuerliche Forschungszulage. Als Forschungszulage Berater überprüfen wir kostenlos die Förderfähigkeit Ihres Projekts.

Kontaktieren Sie uns über das Formular unten und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!

Soweit erforderlich vereinbaren wir Geheimhaltung. Anschließend stellen wir Ihnen für die Beschreibung des Entwicklungsprojektes die Vorlage einer Ideenskizze zur Verfügung.

Schöpfen Sie Ihre Ansprüche auf die steuerliche Forschungszulage voll aus?

Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass viele große Unternehmen ihre Ansprüche nicht vollständig ausschöpfen. Damit Sie den maximalen Nutzen aus der Forschungszulage realisieren, bieten wir folgende Unterstützungsbausteine an:

  • Review bestehender Bescheinigungen: Unsere Forschungszulage Berater prüfen Ihre aktuellen Bescheinigungen auf Erweiterungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel inhaltliche Ergänzungen, längere Laufzeiten, zusätzliche Entwicklungsaufträge sowie die erforderlichen Änderungsanträge.
  • Prüfung bisher nicht beantragter Projekte: Wir analysieren Ihre bisher nicht beantragten Projekte auf deren Förderwahrscheinlichkeit und übernehmen die Beantragung.
  • Einführung eines systematischen Fördermittelprozesses: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines systematischen Prozesses zur optimalen Nutzung von Fördermitteln innerhalb Ihres Unternehmens.

 

Sprechen Sie uns an –
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