Technologieförderung in Bayern beantragen

Bayern fördert sowohl technologieoffen als auch -spezifisch über regelmäßige Förderaufrufe. Besonders attraktiv sind das bayerische Verbund- und Energieforschungsprogramm.

Bayern fördert sowohl die Entwicklung als auch die Anwendung neuer Technologien

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung neuer Technologien in technologie­offenen und technologiespezifischen Förderprogrammen.

Das Ziel der unternehmensbezogenen FuEuI-Politik ist es, im internationalen Wettbewerb mithalten zu können sowie Wachstum und Beschäftigung in Bayern langfristig zu erhalten und auszubauen.

Beispielhaft seien hier die digitale Transformation in Unternehmen, die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Entwicklung innovativer Antriebstechnologien und Lösungen für die Pandemie-Bewältigung genannt. Außerdem fördert die Innovationsförderung Bayern über gezielte Programme die Digitalisierung bei KMU sowie Unternehmensgründungen.

Neue Förderbekanntmachungen für 2026

Im Jahr 2026 starten neue Förderbekanntmachungen zu den Themen „Künstliche Intelligenz – Data Science“, „Kommunikationsnetze der Zukunft“ und „Cybersicherheit“. Darüber hinaus wurde zeitgleich Bekanntmachung im Förderbereich „Elektronische Systeme“ veröffentlicht.

Die Projektskizzen für alle Themen können bis zum Stichtag 16.04.2026 um 14 Uhr eingereicht werden.

Aktuelle bayerische Förderaufrufe

Die Details der Zuwendungsvoraussetzungen werden sich aus der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderaufrufe geltenden Richtlinie ergeben. Die aktuelle Fassung der Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ läuft zum 31.12.2025 aus. Die finalen Bekanntmachungen werden nach Festlegung der Neufassung der Richtlinien veröffentlicht. Der Projektträger wird dann zeitnah auf https://www.iuk-bayern.de/bekanntmachungen sowie über diesen Newsletter weitere Details zu Ablauf und Einreichungsfrist bereitstellen – voraussichtlich im Frühjahr 2026.

Kommunikationsnetze der Zukunft

Gegenstand der Förderung sollen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher, industriegetriebener Verbundvorhaben sein. Es sollen ausschließlich Vorhaben gefördert werden, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der Kommunikationsnetze der Zukunft und deren Anwendung beinhalten. Dabei sollen insbesondere die Themenbereiche Kommunikationsnetze, technische IT-Dienstleistungen, Datenbzw. Wissensmanagement, Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme, IT-Sicherheit, Automatisierung und intelligente Produktion, Quantentechnologien sowie Datennetze für intelligente Infrastrukturen des Förderbereichs Informations- und Kommunikationstechnik in der Förderlinie Digitalisierung adressiert werden.

Im Rahmen der geplanten Bekanntmachung sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Zielsetzung der innovativen Weiterentwicklung von auch heterogenen Kommunikationsnetzen und Endgeräten in Zusammenhang mit dem Aufbau, dem Betrieb, der Automatisierung und der Migration von Netzen sowie der Anwendung in den unterschiedlichsten Domänen gefördert werden. – 2 – Eingereicht werden können insbesondere:

  • Projekte zu technologischen und architekturellen Bausteinen von künftigen Netzen wie beispielsweise 5G/6G, nicht-terrestrische Netze, Low Power Wide Area Networks, Glasfasernetze, Quantennetze, zum Zusammenspiel von Endgeräten / Netzen / Clouds / device-edge-cloud continuum für Kommunikation und Sensing, auch mit KI/ML/GenKI als Querschnittstechnologie, neue Methoden für Kommunikationsnetze wie z. B. semantische Kommunikation oder intent-based networking, sowie die Konvergenz physischer und virtueller Welten (Digital Twins).
  • Projekte zur Entwicklung und Demonstration neuer Anwendungen unter Nutzung von technologischen Fähigkeiten künftiger Kommunikationsnetze wie die Nutzung neuartiger API-Frameworks, Anwendungen aus den Bereichen Industrie, Robotik, Automotive und V2X, Landwirtschaft, Transport/Logistik/Lieferketten, Einzelhandel, Gesundheit, Smart City, Smart Region und Public Safety, die Weiterentwicklung und Erprobung von Anwendungen unter Nutzung kommerzieller oder experimenteller Netze in Bayern.
  • Projekte, die im Zusammenhang mit übergeordneten Zielsetzungen von gesellschaftlicher Relevanz sind und Querschnittsthemen künftiger Kommunikationsnetze beinhalten wie Nachhaltigkeit (Energieeffizienz/Zirkularität), Menschen in den Fokus rücken, digitale Teilhabe und Inklusion, Netzwerk- und Kommunikationssicherheit, IT-Sicherheit, funktionale Sicherheit, Vertrauen (Schutz der Privatsphäre, Erklärbarkeit), Resilienz von Diensten und Netzstrukturen etc.

Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vorhabenergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, und eine entsprechende Planung vorlegen. Hierzu kann auch das Einbringen der im Fördervorhaben erzielten Ergebnisse in den Standardisierungsprozess zählen.

IT-Sicherheit

Mit der Initiative „IT-Sicherheit“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) technologische Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger.

Im Fokus der geplanten Bekanntmachung stehen hierbei unter anderem auch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zur Nutzbarmachung und Stärkung der  Anwendbarkeit von Dienstleistungen und Produkten. Förderfähig sollen ebenso die Erforschung, die Entwicklung sowie die Proof-of-Concept Umsetzung und Validierung eines vorwettbewerblichen Hardware- und/oder Software-Demonstrators sein. Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:

  1. KI zur Erhöhung der Cybersicherheit

Entwicklung oder Verbesserung handhabbarer Werkzeuge und Verfahren auf der Basis von generativer und agentic KI zur Verbesserung der Cybersicherheit, z. B. durch Verbesserung der Quellcode-Qualität, durch Frühwarnung bei Bedrohungen, durch Unterstützung bei der Konfiguration der Cybersicherheitssoftware.

  1. Maßnahmen zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen

Entwicklung von Methoden und Werkzeugen, z. B. zur automatisierten Herstellung oder Prüfung des Grads der Erfüllung von regulatorischen Anforderungen, zur automatisierten Unterstützung eines Schwachstellenmanagements beispielsweise durch automatisierte Erfassung und das Management von Abhängigkeiten auf der Software Supply Chain basierend u. a. auf einer automatisierten Erstellung der Software Bill of Materials (SBOM) und der Cryptographic Bill of Materials (CBOM), zur Unterstützung bei der Migration zur Post-Quantum-Kryptographien

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität

Entwicklung von Methoden, Verfahren und Werkzeugen, z. B. zur Erkennung von Fakes, zur Sicherstellung der Authentizität und Originalität von Daten, zur Validierung von Daten, zur nachvollziehbaren Generierung von hochqualitativen und vertrauenswürdigen Daten.

  1. Maßnahmen zur Sicherstellung eines Notbetriebs und von Rückfallpositionen bei lokalen bis großflächigen Krisenfällen

Entwicklung von Methoden und Verfahren, u. a. zur Vorbereitung und Herstellung eines eingeschränkten Notfallbetriebs, zur Bereitstellung eines Identity- und Accessmanagements im Notbetrieb, zur Bereitstellung essentieller Daten und Prozesse aus einem BackupSystem.

Die geplante Bekanntmachung soll jedoch ganz bewusst nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem Gebiet der Cybersicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sein.

Künstliche Intelligenz – Data Science

Gegenstand der Förderung sollen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher, industriegetriebener Verbundvorhaben sein. Es sollen ausschließlich Vorhaben gefördert werden, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet Künstliche Intelligenz – Data Science beinhalten. Dabei sollen insbesondere die Themenbereiche Daten- bzw. Wissensmanagement, Mensch-Maschine-Kommunikation, technische IT-Dienstleistungen, Datennetze für intelligente Infrastrukturen sowie Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme des Förderbereichs Informations- und Kommunikationstechnik in der Förderlinie Digitalisierung adressiert werden. Im Rahmen der geplanten Bekanntmachung sollen Verbundprojekte aus den Technologiefeldern Künstliche Intelligenz (KI) und Data Science unterschiedlichster Anwendungsdomänen, gerne auch domänenübergreifend (cross-industry), gefördert werden, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten insbesondere in einem oder mehreren der folgenden, bevorzugten Schwerpunktthemen beinhalten:

Physik-informierte KI

Physik-informierte neuronale Netzwerk-Architekturen (Neural ODEs, PINNs), Kombination verschiedener Modelle in einem Agentensystem, Reduktion der Trainingszeit und Speicheranforderungen bei komplexen physikalischen Modellen.

Zusammenarbeit von KI und Mensch

Entwicklung und Einsatz von Methoden der erklärbaren KI (XAI), z. B. zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Modellen, Methoden, Algorithmen und deren Entscheidungen auch im Hinblick auf verschiedene Zielgruppen, Entwicklung nutzerzentrierter KI, die insbesondere auf Verständlichkeit, Nützlichkeit, Zugänglichkeit und Vertrauenswürdigkeit abzielt, Interaktion zwischen Menschen und KI-gesteuerten Robotern/Systemen, auch auf der physischen Ebene, o Aktive Einbindung des Menschen in KI-Algorithmen (Human-in-the-Loop).

Generative KI:

Entwicklung innovativer Lernalgorithmen auf Basis sukzessiver Generierung neuer Daten, Einsatz von multimodalen und unkonventionellen Foundation Models, z. B. auf geometrischen Daten, Zeitreihen oder Audiodaten, Erzeugung und Verwendung künstlich mit Algorithmen erzeugter Daten, z. B. für den Test von Modellen, Anlagen oder Systemen, auch in Kombination mit Realdaten (Datenaugmentierung), Anwendung von Retrieval Augmented Generation (RAG) zur Anbindung externer Wissensquellen an generative Modelle.

Querschnittlich zu den oben genannten Themen wird weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich der Methoden und Prozesse gesehen

Technologiespezifische bayerische Förderprogramme

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm BayVFP bildet die vier technologiepolitischen Handlungsfelder „Werkstoffe und Materialien“, „Life Science“, „Digitalisierung“ und „Mobilität“ ab. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Schnittstellen zwischen den Handlungsfeldern gelegt werden.

Es wird die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der industriellen Forschung gefördert. Das neue Bayerischen Verbundforschungsprogramm BayVFP fasst folgende Förderlinien zusammen.

  • Digitalisierung
  • LifeScience
  • Materialien und Werkstoffe
  • Mobilität

Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm BayVFP bildet die vier technologiepolitischen Handlungsfelder „Werkstoffe und Materialien“, „Life Science“, „Digitalisierung“ und „Mobilität“ ab. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Schnittstellen zwischen den Handlungsfeldern gelegt werden.

Technologieoffene bayerische Förderprogramme

Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Mit dem Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes.

Ziel ist Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen, um hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Darüber hinaus leistet das Programm einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft. Hierzu fördert die Staatsregierung Entwicklungsvorhaben, die die technologische Basis von neu gegründeten und kleinen Unternehmen aufbauen und verstärken.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • Zunächst die Erarbeitung eines technologischen Konzeptes für die Unternehmensgründung
  • In einer späteren Phase FuE-Projekte bis zum Prototypen

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Die Forschungszulage soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Dadurch sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Energieversorgungssicherheit erhöht, Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert werden.

Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben). Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden. Bei einer wissensbasierten Dienstleistung muss der Antragsteller die Absicht haben, diese selbst am Markt anzubieten.

Zudem können standortrelevante Technologievorhaben gefördert werden, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind

 

Innovationsgutscheine

Seit dem 1. Juni 2009 können kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern mit Innovationsgutscheinen für externe Entwicklungsleistungen und wissenschaftliche Beratung unterstützt werden.

Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemmschwellen abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegen­über wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt.

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Basisfördersatz beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, und kann für Kleinunternehmen und Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ sowie bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um  jeweils 10 Prozentpunkte auf maximal 60 % erhöht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

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Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
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  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

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Technologieförderung in Bayern. Wir prüfen Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit

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Nehmen Sie zunächst mit dem nachfolgenden Formular Kontakt auf. Gerne melden wir uns umgehend bei Ihnen!

Soweit erforderlich vereinbaren wir Geheimhaltung. Anschließend stellen wir Ihnen für die Beschreibung des Entwicklungsprojektes die Vorlage einer Ideenskizze zur Verfügung.

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