Technologieförderung in Bayern beantragen

Bayern fördert sowohl technologieoffen als auch -spezifisch über regelmäßige Förderaufrufe. Besonders attraktiv sind das bayerische Verbund- und Energieforschungsprogramm.

Bayern fördert sowohl die Entwicklung als auch die Anwendung neuer Technologien

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung neuer Technologien in technologie­offenen und technologiespezifischen Förderprogrammen.

Das Ziel der unternehmensbezogenen FuEuI-Politik ist es, im internationalen Wettbewerb mithalten zu können sowie Wachstum und Beschäftigung in Bayern langfristig zu erhalten und auszubauen.

Beispielhaft seien hier die digitale Transformation in Unternehmen, die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Entwicklung innovativer Antriebstechnologien und Lösungen für die Pandemie-Bewältigung genannt. Außerdem fördert die Innovationsförderung Bayern über gezielte Programme die Digitalisierung bei KMU sowie Unternehmensgründungen.

Aktuelle bayerische Förderaufrufe 

Kommunikationsnetze der Zukunft

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen
vorwettbewerblicher, industriegetriebener Verbundvorhaben. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der Kommunikationsnetze der Zukunft und deren Anwendung beinhalten. Dabei sollen insbesondere die Themenbereiche Kommunikationsnetze, technische IT-Dienstleistungen, Daten- bzw. Wissensmanagement, Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme, IT-Sicherheit, Automatisierung und intelligente Produktion, Quantentechnologien sowie Datennetze für intelligente Infrastrukturen des Förderbereichs Informations- und Kommunikationstechnik in der Förderlinie Digitalisierung adressiert werden.

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Zielsetzung der innovativen Weiterentwicklung von Kommunikationsnetzen (z. B. drahtlose/drahtgebundene und konvergente Netze) und Endgeräten in Zusammenhang mit dem infrastrukturellen Aufbau, dem Betrieb, der Automatisierung und der Migration von Netzen sowie der Anwendung in den unterschiedlichsten Domänen gefördert werden. Eingereicht werden können insbesondere:

  • Projekte zu technologischen und architekturellen Bausteinen (und deren Digital Twins)
    von künftigen Netzen (u. a. 5G/6G, Glasfasernetze, Quantennetze, Passive Optical Networks, nicht-terrestrische Netze (z. B. Satelliten/Drohnen), spezialisierte Netze wie zum Beispiel Industrial Networks, Low Power Wide Area Networks mit Aspekten für Hardund Software sowie im Zusammenspiel von Endgeräten / Netzen / Clouds für Kommunikation und Sensing mit KI/ML/GenKI als Querschnittstechnologie), deren Verwertung eine breite Hebelwirkung (z. B. durch Disseminations- und Standardisierungsaktivitäten)
    ermöglichen kann,
  • Projekte zur Entwicklung und Demonstration neuer Anwendungen, auch unter Nutzung
    neuartiger API-Frameworks, und begleitend dazu passender neuer Geschäftsmodelle
    und Wertschöpfungsketten (zum Beispiel Internet of Value), die in besonderer Weise die technologischen Fähigkeiten von künftigen Kommunikationsnetzen nutzen, beispielsweise aus den Bereichen Industrie, Robotik, Automotive und V2X, Landwirtschaft, Transport/ Logistik/ Lieferketten, Einzelhandel, Gesundheit, Smart City und Public Safety,
  • Projekte zur Weiterentwicklung und Erprobung von Anwendungen unter Nutzung kommerzieller oder experimenteller Netze in Bayern,
  • Projekte, die im Zusammenhang mit übergeordneten Zielsetzungen von gesellschaftlicher Relevanz sind und Querschnittsthemen künftiger Kommunikationsnetze wie Nachhaltigkeit (Energieeffizienz/Zirkularität), digitale Teilhabe und Inklusion, IT-Sicherheit, funktionale Sicherheit, Vertrauen (Schutz der Privatsphäre, Erklärbarkeit), Resilienz von Diensten und Netzstrukturen etc. beinhalten.

Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vorh

IT-Sicherheit

Mit der Initiative „IT-Sicherheit“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) technologische Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger.

Im Fokus der Bekanntmachung stehen hierbei unter anderem auch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zur Nutzbarmachung und Stärkung der Anwendbarkeit von Dienstleistungen und Produkten. Förderfähig ist ebenso die Erforschung, die Entwicklung sowie die demonstratorische Umsetzung und Validierung eines vorwettbewerblichen Hardwareund/oder Software-Demonstrators. Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:

1. Sicherheit mit und durch KI Entwicklung oder Verbesserung handhabbarer Werkzeuge und Verfahren

  • zur KI-basierten Unterstützung der IT-Sicherheit,
  • zur Erkennung von Angriffen und zur Erhöhung der Resilienz gegenüber Angriffen,
  • zur Unterstützung von insbesondere KMU bei der Nutzung von KI-Lösungen im eigenen Unternehmen,
  • zur (KI-basierten) Unterstützung des Risiko- und Schwachstellenmanagements.

2. Digitale Souveränität

  • Entwicklung von Ansätzen, die die Entwicklung sicherer Software unterstützen, z. B. durch die Identifikation der Abhängigkeiten von Softwarebibliotheken,
  • Entwicklung handhabbarer Werkzeuge, die insbesondere KMU unterstützen

3. Maßnahmen zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen

Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten; die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal 2026.

Data Science

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Projekte aus den Technologiefeldern Künstliche Intelligenz (KI) und Data Science unterschiedlichster Anwendungsdomänen, gerne auch domänenübergreifend (cross-industry), gefördert werden, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten insbesondere in einem oder mehreren der folgenden, bevorzugten Schwerpunktthemen beinhalten:

  • Industrie- und branchenorientierte KI:
    • KI-gestützte Entwicklung und Optimierung von 3D-Geometrien, z. B. auf Basis von CAD-Daten,
    • Entwicklung von KI-Algorithmen zur Erkennung von Mustern, Trends und Strukturen in Zeitreihen, wie z. B. Sensordaten,
    • Einsatz von Wahrnehmungssystemen/Perception zur Erfassung und Verarbeitung von Umwelt-, Bewegungs- und Zustandsdaten,
    • Einsatz von multimodaler KI zur Kombination und Verarbeitung unterschiedlicher Daten, darunter z. B. Text-, Bild-, Audio- oder Videodaten,
    • Einsatz vortrainierter Modelle und Spezialisierung dieser Modelle auf die adressierte Industrie/Branche,
    • Einsatz und Weiterentwicklung quelloffener KI-Frameworks zur Ausarbeitung vertikaler, industrie- und domänenspezifischer KI-Modelle,
    • Einsatz und Entwicklung von KI-Werkzeugen insbesondere für KMU.
  • Zusammenarbeit von KI und Mensch:
    • Interaktion zwischen Mensch und KI-gesteuerten Robotern/Systemen, auch auf der physischen Ebene,
    • Aktive Einbindung des Menschen in KI-Algorithmen (Human-in-the-Loop).
  • Generative KI:
    • Entwicklung innovativer Lernalgorithmen auf Basis sukzessiver Generierung neuer Daten,
    • Einsatz von Methoden der Large Language Model Operations (LLMOps),
    • Einsatz von multimodalen und unkonventionellen Foundation Models, z. B. auf geometrischen Daten, Zeitreihen oder Audiodaten.
  • Querschnittlich zu den oben genannten Themen wird weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich Methoden und Prozessen gesehen, beispielsweise durch:
    • Entwicklung und Einsatz von Techniken des maschinellen Lernens, wie z. B. Reinforcement Learning, DeepML, Transfer Learning, Federated
    • Learning, automatisiertes Erzeugen neuer Label (active learning),
    • Entwicklung von KI, z. B. unter der Verwendung von Foundation Models oder hybrider/physikinformierter KI,
    • Einsatz von Methoden der Machine Learning Operations (MLOps),
    • Erzeugung und Verwendung künstlich mit Algorithmen erzeugter Daten, z. B. für den Test von Modellen, Anlagen oder Systemen, auch in Kombination mit Realdaten (Datenaugmentierung),
    • Berücksichtigung der Unschärfe bzw. Verzerrung (Bias) von Daten sowie eines Modellverfalls (concept/data drift, domain shift),
    • Einsatz von Methoden der erklärbaren KI (XAI), z. B. zur Sicherstellung der
    • Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Modellen, Methoden, Algorithmen und deren Entscheidungen,
    • Ansätze zur Einhaltung von Sicherheits- und Performanzgarantien sowie Berücksichtigung einer späteren Auditierbarkeit,
    • Entwicklungen von datenzentrierter KI und Fokus auf Dateneffizienz, z. B. Datennutzung trotz Sicherheits-, Vertraulichkeits- und Privatheitsvorgaben, Umgang mit schlechter Datenqualität, Mangel an Annotationen,
    • Modularisierung und Miniaturisierung von KI-Modellen.

Technologiespezifische bayerische Förderprogramme

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm BayVFP bildet die vier technologiepolitischen Handlungsfelder „Werkstoffe und Materialien“, „Life Science“, „Digitalisierung“ und „Mobilität“ ab. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Schnittstellen zwischen den Handlungsfeldern gelegt werden.

Es wird die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der industriellen Forschung gefördert. Das neue Bayerischen Verbundforschungsprogramm BayVFP fasst folgende Förderlinien zusammen.

  • Digitalisierung
  • LifeScience
  • Materialien und Werkstoffe
  • Mobilität

Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm BayVFP bildet die vier technologiepolitischen Handlungsfelder „Werkstoffe und Materialien“, „Life Science“, „Digitalisierung“ und „Mobilität“ ab. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Schnittstellen zwischen den Handlungsfeldern gelegt werden.

Technologieoffene bayerische Förderprogramme

Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Mit dem Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes.

Ziel ist Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen, um hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Darüber hinaus leistet das Programm einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft. Hierzu fördert die Staatsregierung Entwicklungsvorhaben, die die technologische Basis von neu gegründeten und kleinen Unternehmen aufbauen und verstärken.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • Zunächst die Erarbeitung eines technologischen Konzeptes für die Unternehmensgründung
  • In einer späteren Phase FuE-Projekte bis zum Prototypen

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Die Forschungszulage soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien ermöglichen. Dadurch sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Energieversorgungssicherheit erhöht, Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert werden.

Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (Entwicklungsvorhaben). Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden. Bei einer wissensbasierten Dienstleistung muss der Antragsteller die Absicht haben, diese selbst am Markt anzubieten.

Zudem können standortrelevante Technologievorhaben gefördert werden, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind

 

Innovationsgutscheine

Seit dem 1. Juni 2009 können kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern mit Innovationsgutscheinen für externe Entwicklungsleistungen und wissenschaftliche Beratung unterstützt werden.

Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemmschwellen abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegen­über wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt.

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Basisfördersatz beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, und kann für Kleinunternehmen und Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ sowie bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um  jeweils 10 Prozentpunkte auf maximal 60 % erhöht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

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Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
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  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim-bmwi.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

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Technologieförderung in Bayern. Wir prüfen Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit

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Nehmen Sie zunächst mit dem nachfolgenden Formular Kontakt auf. Gerne melden wir uns umgehend bei Ihnen!

Soweit erforderlich vereinbaren wir Geheimhaltung. Anschließend stellen wir Ihnen für die Beschreibung des Entwicklungsprojektes die Vorlage einer Ideenskizze zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an –
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