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Invest BW Innovation

Baden Württemberg startet mit Invest BW Innovation das größte branchenoffene Förderprogramm. Dadurch werden FuE-Projekte mit insgesamt 300 Mio. € gefördert.

Invest-BW investiert bis zu 300 Mio. € in Technologieförderung

Inves

Mit seinem Förderprogramm Invest BW Innovation unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die baden-württembergische Wirtschaft dabei, sich auf die Zukunft auszurichten. Über das Förderprogramm Invest BW unterstützt die Landesregierung Ihre Forschungs- und Innovationsvorhaben mit

  • attraktiven Fördersätzen als Zuschuss,
  • Einzelvorhaben oder Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Zusätzlich ist Invest BW auch für Großunternehmen in Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen möglich.

Das Wirtschaftsministerium hat mit Invest BW das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs gestartet. Dadurch stehen für einzelbetriebliche Fördermaßnahmen über 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Gleichzeitig legte die Landesregierung fest, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben  technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe auszuschreiben.

Aktueller missionsorientierter Förderaufruf 

Der missionsorientierte Förderaufruf zu den Themenbereichen „Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit“ sowie „Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung“ vom 8. Mai 2025 ermöglicht eine Skizzeneinreichung bis zum 8. Juli 2025, 13:00 Uhr. Im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs können innovative Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, insbesondere KMU und Start-ups sowie in Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen. Für den jetzigen technologieoffenen Förderaufruf stehen rund 10 Mio. € zur Verfügung. 

Nachfolgend werden die geförderten Themen des aktuellen Förderaufrufes dokumentiert:

 

Förderaufruf zu den Themenbereichen „Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit“ sowie „Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung“

Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung führt zu tiefgreifenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Games und Erweiterte Realität ermöglichen es Unternehmen, Entwicklungsprozesse, Produktionsabläufe und Geschäftsmodelle zu optimieren und physische Prototypen oder reale Prozesse vor der Umsetzung realitätsnah zu prüfen. Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) erlauben immersive Interaktionsmöglichkeiten und kollaborative Arbeitsumgebungen. Unternehmen können digitale Zwillinge nutzen, um Produktionsprozesse zu simulieren, Wartungszyklen zu optimieren oder Echtzeit Datenanalysen für bessere Entscheidungsfindungen zu implementieren.

Parallel dazu gewinnt das Thema Cybersicherheit an Bedeutung. Die wachsende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen erfordert fortschrittliche Sicherheitslösungen, um digitale Identitäten zu schützen, Daten sicher zu verarbeiten und widerstandsfähige IT-Systeme zu gewährleisten. Hier spielen auch Blockchain-Technologien eine wichtige Rolle, indem sie die fälschungssichere Dokumentation von Transaktionen, Lieferketten oder Produktionsprozessen ermöglichen und somit Manipulationsrisiken reduzieren.

Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, die genannten und weitere digitale Technologien weiterzuentwickeln und praxisnah einzusetzen, um die digitale Souveränität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung

Die Förderanträge werden nachfolgenden Kriterien gemäß Die fortschreitende Technologisierung von Produktions- und Sicherheitssystemen verändert industrielle Wertschöpfungsketten und verteidigungsrelevante Anwendungen gleichermaßen. Der Maschinenbau und die Robotik spielen eine Schlüsselrolle bei der Weiterentwicklung von Automatisierungslösungen und der Erhöhung der Resilienz von Produktions- und Sicherheitssystemen. Neben dem Dual-Use Segment rücken aktuell auch reine Produkte der Sicherheits- und Verteidigungstechnik in den Fokus des Maschinenbaus und der Robotik. Besonders intelligente Robotik und autonome Systeme bieten neue Einsatzmöglichkeiten in Industrie, Logistik, Gesundheitswesen und sicherheitskritischen Bereichen.

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und fortschrittlicher Sensorik können Produktionsprozesse im Sinne von Industrie 4.0 optimiert, cyber-physische Systeme weiterentwickelt und vorausschauende Wartungskonzepte implementiert werden. Gleichzeitig sind moderne Sicherheitstechnologien essenziell, um kritische Infrastrukturen zu schützen und widerstandsfähige Verteidigungslösungen bereitzustellen. Auch Nachhaltigkeitsaspekte spielen eine wachsende Rolle: Energieeffiziente Fertigungsmethoden, ressourcenschonende Verfahren und Kreislaufwirtschaftsansätze tragen dazu bei, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit langfristig zu sichern.

Wie wird gefördert?

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.

Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.

Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

F.A.Q.

Die wichtigsten Fakten zu Invest BW Innovation. Sie haben weitere Fragen, bitte stellen Sie diese über die nachfolgende Antwortmöglichkeit.

Welches Ziel verfolgt Invest BW Innovation?

Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders auch im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.

Wer wird gefördert?

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind

  •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg

antragsberechtigt.

Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Wie wird gefördert?

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.2

Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.

Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

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Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und sammeln strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten wir mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte.
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim-bmwi.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

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Beantragen Sie Invest BW. Wir prüfen Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit

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