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Invest BW Innovation

Baden Württemberg startet mit Invest BW Innovation das größte branchenoffene Förderprogramm. Dadurch werden FuE-Projekte mit insgesamt 300 Mio. € gefördert.

Invest-BW investiert bis zu 300 Mio. € in Technologieförderung

Inves

Mit seinem Förderprogramm Invest BW Innovation unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die baden-württembergische Wirtschaft dabei, sich auf die Zukunft auszurichten und stärker aus der Corona-Krise hervorzugehen. Über das Förderprogramm Invest BW unterstützt die Landesregierung Ihre Forschungs- und Innovationsvorhaben mit

  • attraktiven Fördersätzen als Zuschuss,
  • Einzelvorhaben oder Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Da derzeit wegen einer Antragssperre im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) keine Antragstellung möglich ist, bietet sich Invest BW als Alternative an. Zusätzlich ist Invest BW auch für Großunternehmen in Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen möglich.

Das Wirtschaftsministerium hat mit Invest BW das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs gestartet. Dadurch stehen für einzelbetriebliche Fördermaßnahmen bis Ende 2022 insgesamt bis zu 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Gleichzeitig legte die Landesregierung fest, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben  technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe auszuschreiben.

Aktuell warten wir auf die nächste Ausschreibung. Für Ihr Verständnis des Programm finden Sie nachfolgend die letzte Ausschreibung:

Aktueller technologieoffener Förderaufruf

Der vorliegende technologieoffene Förderaufruf ermöglicht eine Antragstellung bis zum 31. Januar 2024, 15:00 Uhr.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, insbesondere KMU und Start-ups sowie in Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen. Für den jetzigen technologieoffenen Förderaufruf stehen rund 10 Mio. € zur Verfügung. 

Nachfolgend werden die geförderten Themen des aktuellen Förderaufrufes dokumentiert:

Technologieoffener Förderaufruf

Der anstehende technologieoffene Invest BW Förderaufruf soll wirkungsvolle Anreize für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen, beispielsweise Künstliche Intelligenz, Gesundheitstechnologien oder innovative Mobilitätssysteme, sowie für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden.

    Ziel ist dabei nicht nur die Entwicklung neuer Technologien, sondern auch die Integration in bestehende Prozesse und Produkte voranzutreiben, um den Materialeinsatz und den Treibhausgasausstoß zu senken. Zudem sollen die damit verbundenen Dienstleistungen ebenfalls Teil der Förderung sein.

    Für Start-ups und KMU gibt es mit diesem Förderaufruf erweiterte Möglichkeiten, gefördert zu werden. Neben auf sie zugeschnittenen Auswahlkriterien schafft nun die Option zur Förderung nach der De-minimis-Beihilfen-Verordnung leichten Zugang zu attraktiver finanzieller Unterstützung. Bis zu einer Fördersumme von 200.000 Euro sind vereinfachte Bonitätsnachweise zu erbringen, was jungen, innovativen Start-ups mit üblicherweise geringer Ausstattung an Eigenkapital entgegenkommt.

    Die Förderanträge werden nachfolgenden Kriterien gemäß Invest BW (VwV Invest BW – Innovation II) vom 15. Oktober 2021, in der Fassung vom 21. September 2022, bewertet:

    • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, das Entwicklungsrisiko sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
    • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderer Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, etc.).
    • Anreizeffekt: Wesentlich hierfür ist die Begründung der antragstellenden Einrichtung zum Förderbedarf. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
    • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
    • Verwertungsperspektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt es müssen Verwertungsoptionen bestehen bzw. beschrieben werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung erhöhen.
    • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt. Bei noch laufendem Personalaufbau, sollten die notwendigen Qualifikationsprofile dargestellt werden.

    F.A.Q.

    Die wichtigsten Fakten zu Invest BW Innovation. Sie haben weitere Fragen, bitte stellen Sie diese über die nachfolgende Antwortmöglichkeit.

    Welches Ziel verfolgt Invest BW Innovation?

    Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders auch im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel.

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.

    Wer wird gefördert?

    Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

    Bei Verbundvorhaben sind

    •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg

    antragsberechtigt.

    Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

    Wie wird gefördert?

    Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu einer 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden. 

    Nutzen Sie unser Erfahrungswissen und geben Ihrem Unternehmen einen Wachstumsschub!

    Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

    • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
    • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und sammeln strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten wir mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte.
    • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

    Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
    „… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

    Quelle: http://www.zim-bmwi.de

    Helmut Haimerl

    Helmut Haimerl

    Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

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    Beantragen Sie Invest BW. Wir prüfen Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit

    Beantragen Sie jetzt Invest BW Innovation und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer FuE-Projekte. Gerne prüfen wir vorab Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit.

    Nehmen Sie zunächst mit dem nachfolgenden Formular Kontakt auf. Gerne melden wir uns umgehend bei Ihnen!

    Soweit erforderlich vereinbaren wir Geheimhaltung. Anschließend stellen wir Ihnen für die Beschreibung des Entwicklungsprojektes die Vorlage einer Ideenskizze zur Verfügung.

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