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Invest BW Innovation

Baden Württemberg startet mit Invest BW Innovation das größte branchenoffene Förderprogramm. Dadurch werden FuE-Projekte mit insgesamt 300 Mio. € gefördert.

Invest-BW investiert bis zu 300 Mio. € in Technologieförderung

Inves

Mit seinem Förderprogramm Invest BW Innovation unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die baden-württembergische Wirtschaft dabei, sich auf die Zukunft auszurichten. Über das Förderprogramm Invest BW unterstützt die Landesregierung Ihre Forschungs- und Innovationsvorhaben mit

  • attraktiven Fördersätzen als Zuschuss,
  • Einzelvorhaben oder Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Zusätzlich ist Invest BW auch für Großunternehmen in Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen möglich.

Das Wirtschaftsministerium hat mit Invest BW das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs gestartet. Dadurch stehen für einzelbetriebliche Fördermaßnahmen über 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Gleichzeitig legte die Landesregierung fest, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben  technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe auszuschreiben.

Aktueller missionsorientierter Förderaufruf 

Der missionsorientierte Förderaufruf zu den Themen „Klimaschutz und Digitalisierung“  vom 26. Juli 2024 ermöglicht eine Skizzeneinreichung bis zum 31. Oktober 2024, 13:00 Uhr. Im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs können innovative Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, insbesondere KMU und Start-ups sowie in Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen. Für den jetzigen technologieoffenen Förderaufruf stehen rund 10 Mio. € zur Verfügung. 

Nachfolgend werden die geförderten Themen des aktuellen Förderaufrufes dokumentiert:

 

Förderaufruf zu den Themen „Klimaschutz und Digitalisierung“ 

Zuwendungsziel

Klimaschutz und Digitalisierung zählen zu den größten Herausforderungen in der heutigen Zeit. Zugleich bieten sich aber auch enorme Chancen für die badenwürttembergische Wirtschaft, wenn die Unternehmen aus dem Land nicht nur aktuellen Entwicklungen folgen, sondern sich auch aktiv an der Entwicklung von „smarten Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung“ beteiligen.

Diese Möglichkeit haben neben global agierenden Großkonzernen vor allem kleine regional tätige Unternehmen, da sie flexibel und schnell agieren können. Gerade aber diese heterogene und vielschichtige Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg bietet ideale Bedingungen, damit das Land zur Leitregion des digitalen Wandels und des Klimaschutzes werden kann. Hier können innovative Spitzentechnologien im Bereich des Klimaschutzes und der Digitalisierung nicht nur entwickelt und verbessert, sondern auch direkt in die Anwendung gebracht werden.

Invest BW soll mit diesem Förderaufruf also gezielt die Innovationstätigkeit im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung weiter stimulieren und stärken, um die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg zu erhalten und auszubauen. Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, um ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Themenfeld Klimaschutz und Digitalisierung zu erhöhen, um so smarte Lösungen in den genannten Bereichen schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen.

Prüfkriterien

Die Förderanträge werden nachfolgenden Kriterien gemäß Invest BW (VwV Invest BW – Innovation II) vom 15. Oktober 2021, in der Fassung vom 21. September 2022, bewertet:

  • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, das Entwicklungsrisiko sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderer Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, etc.).
  • Anreizeffekt: Wesentlich hierfür ist die Begründung der antragstellenden Einrichtung zum Förderbedarf. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsperspektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt es müssen Verwertungsoptionen bestehen bzw. beschrieben werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt. Bei noch laufendem Personalaufbau, sollten die notwendigen Qualifikationsprofile dargestellt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie ServicePlattformen in den Themenbereichen Klimaschutz bzw. Digitalisierung abzielen.

Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

F.A.Q.

Die wichtigsten Fakten zu Invest BW Innovation. Sie haben weitere Fragen, bitte stellen Sie diese über die nachfolgende Antwortmöglichkeit.

Welches Ziel verfolgt Invest BW Innovation?

Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders auch im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.

Wer wird gefördert?

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind

  •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg

antragsberechtigt.

Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Wie wird gefördert?

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.2

Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.

Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

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„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim-bmwi.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

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