Fördermittel aktuell für erfolgreiche Anträge

In unserem Blog „Fördermittel aktuell“ finden Sie wertvolle Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Die Anzahl der Anträge auf steuerliche Forschungszulage nimmt kontinuierlich zu 

Sehr dynamische Entwicklung der Antragszahlen zeigen die Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung

Über 30.000 Vorhaben auf Forschungszulage wurden inzwischen beantragt. Trotz steigender Ansprüche an die Antragsstellung liegt die Bewilligungsquote weiterhin über 70 % der Vorhaben.

Die Bewilligungsquote ist auf 70 % gesunken, bleibt jedoch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

Das Wissenschaftsministerium hat erstmals detaillierte Daten zu den Ablehnungsquoten veröffentlicht. Im Jahr 2024 stieg die Ablehnungsquote auf 28,89 % an.

Lag die Ablehnungsquote im Jahr 2020 noch bei 21,08 Prozent so ist sie laut dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBF) im laufenden Jahr auf knapp 30 % angestiegen. Folgende Auskunft erteilte das BMBF auf Anfrage des Portals „FragdenStaat“:
„Die Ablehnungsquoten der BSFZ sind vorhabenbezogen (nicht antragsbezogen) und lagen in den vergangenen Jahren bei 24 % (2020), 21,08 %(2021), 26,22 % (2022) und 25,46 % (2023). Im aktuellen Jahr liegt sie bei 28,89 % (Stand Ende Mai). Die Quote unterliegt statistischen Schwankungen um den Mittelwert über alle Jahre hinweg von bei 25,45 %.“

Werden die Förderkriterien jetzt strenger angelegt und warum? Und reichen die im Haushalt vorgesehenen Mittel für steuerliche Forschungszulage aus?

Bereits im April – nach der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes stellte Kanzler Scholz Verbesserungen der steuerlichen Forschungszulage in Aussicht. Damit stellt sich die Frage, werden die attraktiven Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz durch die höhere Ablehnungsquote bezahlt?

Hightech-Strategie: Die Bundesministerien veröffentlichen laufend attraktive Förderaufrufe

Wir haben für Sie die aktuellen Förderbekanntmachungen zur Einreichung von Projektanträgen dokumentiert. Benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl, Antragstellung oder Durchführung Ihrer Entwicklungsvorhaben?

Mit dem Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung als führenden Dienstleister im Bereich des Fördermittelmanagements schöpfen Sie Ihre Förderansprüche aus. In den nachfolgenden Links finden Sie erste Informationen zu der Antragstellung in besonders attraktiven Programmen:

Bewerben Sie sich auf die Förderbekanntmachungen des Bundes. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Aufrufe mit Bewerbungsterminen. Klicken Sie auf die Tabelle, um zu den aktuellen Förderbekanntmachungen zu gelangen.

Berücksichtigen Sie branchenspezifische Besonderheiten bei der Antragstellung zur steuerlichen Forschungszulage

Informationstechnologie

Informationstechnologien spielen eine dominierende Rolle bei nahezu allen Branchen. IKT ist zum einen als Forschungsbereich mit eigenen FuE-Themen zu verstehen, kann aber auch wichtiges FuE-Element in unterschiedlichsten weiteren Forschungsbereichen, Branchen oder Anwendungen sein.

So vielseitig die Anwendungsgebiete sind, so vielseitig stellt sich heute auch das Spektrum der zur Verfügung stehenden IKT-Technologien und der damit verbundenen Werkzeuge dar. Die Branche ist mit einem rapiden Wachstum verbunden sowie einem stetigen Wandel unterzogen.

Maschinenbau

Der Maschinenbau als Branche weißt aufgrund seiner weitreichenden Spezialisierung jeweils eigene Schwerpunkte auf. Durch einen hohen Grad an Automatisierung und den zunehmenden Einsatz von KI-Lösungen (z.B. in Predictive Maintenance – Anwendungen) kommt es vermehrt zu thematischen Überschneidungen mit der Informationstechnologie.

Häufig kommen im Maschinenbau bereits in frühen Projektphasen einer oder mehrere Prototypen zum Einsatz, um verschiedene Aspekte des angestrebten Produkts oder der neuartigen Produktionsanlage darstellen und untersuchen zu können.

Gesundheit / Pharma / Medizintechnik

In der Gesundheitsforschung werden ständig neue Methoden und Technologien entwickelt, um die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu verbessern.

Die Gesundheitsforschung gehört mit 341 beantragten Vorhaben zu den 10 häufigsten Wirtschaftszweigen der Antragsteller.

Der Beitrag geht speziell auf die branchenspezifischen Besonderheit der Antragstellung zur steuerlichen Forschungszulage ein. Schwerpunkt ist die Diskussion der förderhähigen und nicht förderfähigen Tätigkeiten.

Für jede Größenklasse stehen Zulagen und Zuschüsse zur Verfügung

Großunternehmen und Konzerne

Für Konzerne haben sich die Förderbedingungen mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. € erheblich verbessert. Jedoch schafften bisher viele große Unternehmen es nicht, die alte Bemessungsgrundlage von 4 Mio. € jährlich zu übertreffen.

Der Beitrag beschreibt den Weg weg von der anlassbezogenen Antragstellung für Zuschüsse hin zu einem systematischen Fördermittelmanagement für Konzerne.

Kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren am meisten durch den neu eingeführten Bonus von 10 Prozentpunkten. In vielen Fällen ist damit die steuerliche Forschungszulage der traditionellen Zuschussförderung überlegen.

Der nachfolgende Artikel vergleicht die Forschungszulage mit dem populären ZIM-Programm und gibt Hinweise, in welchen Fällen sich der höhere Antragsaufwand für das ZIM-Programm noch lohnt.

Startups & Gründer

Für technologieorientierte Gründungen und Startups haben sich die Förderbedingungen der steuerlichen Forschungszulage mit dem  Wachstumschancengesetz erheblich verbessert.

Versperrt die Bonitätsprüfung vielen Startups die Chance auf die Zuschussförderung, so ermöglicht die steuerliche Forschungszulage den Startups eine erheblich Risikoentlastung und verbessert die Unternehmensbewertung.

Bei Inanspruchnahme einer Energieberatung besteht die Möglichkeit, bis zu 80 % des Honorars von dem BAFA erstattet zu bekommen

Energieaudit

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

 

Höhe der Förderung

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Energieberatung

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Contracting

Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.

Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.

Höhe der Förderung

  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.