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Invest BW Innovation

Baden Württemberg startet mit Invest BW Innovation das größte branchenoffene Förderprogramm. Dadurch werden FuE-Projekte mit insgesamt 300 Mio. € gefördert.

Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 stehen weitere 100 Mio. € für die Förderung von innovativen Vorhaben zur Verfügung

Inves

Mit seinem Förderprogramm Invest BW Innovation unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die baden-württembergische Wirtschaft dabei, sich auf die Zukunft auszurichten. Über das Förderprogramm Invest BW unterstützt die Landesregierung Ihre Forschungs- und Innovationsvorhaben mit

  • attraktiven Fördersätzen als Zuschuss,
  • Einzelvorhaben oder Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.

Zusätzlich ist Invest BW auch für Großunternehmen in Verbundprojekten mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen möglich.

Das Wirtschaftsministerium hat mit Invest BW das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs gestartet. Dadurch stehen für einzelbetriebliche Fördermaßnahmen über 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Gleichzeitig legte die Landesregierung fest, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben  technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe auszuschreiben.

Aktueller missionsorientierter Förderaufruf 

Der missionsorientierte Förderaufruf zu den Themenbereichen „Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz“ sowie „Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie“ vom 20. Augus 2025 ermöglicht eine Skizzeneinreichung bis zum 10. Oktober 2025, 13:00 Uhr. Im Rahmen des vorliegenden Förderaufrufs können innovative Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, insbesondere KMU und Start-ups sowie in Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen. Für den jetzigen technologieoffenen Förderaufruf stehen bis zu 30 Mio. € zur Verfügung. 

Nachfolgend werden die geförderten Themen des aktuellen Förderaufrufes dokumentiert:

 

Förderaufruf zu den Themenbereichen „Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit“ sowie „Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung“

Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz

Die Gesundheitsindustrie mit den Branchen Pharma, Medizintechnik und Biotechnologie gewinnt als Teil der Gesundheitswirtschaft in Baden-Württemberg zunehmend an Bedeutung sowohl als Wachstums- und Jobmotor als auch für die Gesunderhaltung der Bevölkerung. Baden-Württemberg ist in Europa eine herausragende Gesundheitsregion mit enormen Innovationspotential. Große Chancen bieten hier beispielsweise Entwicklungen in den Bereichen der Personalisierten Medizin, der Diagnostik und der Prävention oder der Nutzung von Gesundheitsdaten. Durch eine gezielte Förderung von Innovationen durch Unternehmen in diesen Bereichen sollen daher mit diesem Förderaufruf auch Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz gewinnbringend ausgebaut werden.

Gleichzeitig stellen die Veränderung der Lebens- und Essgewohnheiten der Bevölkerung und die globale Situation und die Auswirkungen des Klimawandels die Ernährungsindustrie vor große Herausforderungen. New/Novel Food bietet neue innovative Verarbeitungstechniken und -prozesse und eröffnet neue Produktwelten. Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, neue Ideen in diesen genannten Bereichen in die Anwendung zu bringen und bestehende Technologien weiterzuentwickeln. Durch gezielte Innovationen soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in BadenWürttemberg ausgebaut und die Standortresilienz in den Bereichen Gesundheit und Ernährung gestärkt werden.

Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie

Materialien, Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie Materialien und Ressourcen bilden die Grundlage jeder Produktion und spielen damit eine entscheidende Rolle für die Zukunft des Industriestandorts BadenWürttemberg. Eine zu jedem Zeitpunkt gesicherte Versorgung mit Materialien und Ressourcen zu wettbewerbsfähigen Preisen stellt ein industriepolitisches Ziel ersten Ranges dar. Mit Blick auf sich verschärfende geopolitische Konflikte gewinnt die Versorgungssicherheit massiv an Bedeutung. Innovative Lösungen zur Gewinnung von Primärrohstoffen, der Ausbau der Kreislaufwirtschaft und des Recyclings zur Rückführung von Sekundärrohstoffen in den Stoffkreislauf sowie die Substitution von kritischen, teuren oder aus ökologischen bzw. gesundheitlichen Gründen von Nutzungsbeschränkungen potenziell betroffenen Ressourcen und Materialien bilden hier wichtige Handlungsfelder.

Eine hohe Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch der Maschinen- und Anlagenbau. Durch die Bereitstellung von entsprechenden Produktionsanlagen und einzigartigem Knowhow schafft er die Voraussetzungen für die industrielle Umsetzung innovativer Lösungen in diesen Themenfeldern. Eine resiliente, effiziente und perspektivisch zirkuläre Wertschöpfung erfordert zudem eine Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Digitale Lösungen sind hier ein wichtiger Baustein. Ein weiteres zentrales Handlungsfeld sind innovative Materialien. Ziel ist es hier, Materialien oder Stoffe mit neuen Eigenschaften zu entwickeln, die zu einer deutlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit führen, neue Funktionen übernehmen und einen Beitrag zur Lösung globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Rohstoff- und Energieknappheit, Sicherheit und Verteidigung etc. leisten können. Innovative Materialien sind beispielsweise für die Batterietechnologie, Wasserstoff oder auch Carbon Management relevant. Ein weiteres Beispiel sind innovative Leichtbaumaterialien. Die gesamte Wirtschaft steht vor der Herausforderung, den nachhaltigen Umbau ihrer Geschäftsmodelle durch die Defossilierung ihrer Energieversorgung und einen erhöhten Einsatz von Sekundärrohstoffen zu bewältigen.

Innovative Ansätze aus der Materialwissenschaft v. a. auch in den Bereichen GreenTech und Bioökonomie bilden einen Eckpfeiler für eine wettbewerbsfähige und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Standorts BadenWürttemberg.

Wie wird gefördert?

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.

Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.

Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

F.A.Q.

Die wichtigsten Fakten zu Invest BW Innovation. Sie haben weitere Fragen, bitte stellen Sie diese über die nachfolgende Antwortmöglichkeit.

Welches Ziel verfolgt Invest BW Innovation?

Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders auch im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.

Wer wird gefördert?

Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.

Bei Verbundvorhaben sind

  •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg

antragsberechtigt.

Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem / den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Wie wird gefördert?

Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben insgesamt bis zu 1.300.000 Euro gewährt werden, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner den Betrag von 650.000 Euro nicht übersteigen darf. Im Falle von De-minimis-Beihilfen können Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro gewährt werden.2

Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro ist vor Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.

Die Fördersätze bei Unternehmen sind abhängig von der Unternehmensgröße und unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO gefördert werden.

  • 45 Prozent erhalten kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt;
  • 35 Prozent erhalten mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft;
  • 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen und
  • 15 Prozent erhalten alle sonstigen Unternehmen, die 3.000 oder mehr Personen beschäftigen.

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl sind verbundene Unternehmen bzw. ggf. Partnerunternehmen jeweils mit zu berücksichtigen.

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Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden.
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und sammeln strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten wir mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte.
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“

Quelle: http://www.zim-bmwi.de

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl

Leiter des Steinbeis Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung

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