Startups und KMU stellen über 80 % der Zulagenanträge

Die Mehrzahl der Antragsteller zur steuerlichen Forschungszulage sind Klein- und Kleinstunternehmer. Darunter ein hoher Anteil von Startups und technologieorientierten Gründern.

Die Finanzierung deutscher Startups durch privates Wagniskapital spitzt sich weiter zu: 2023 wird – wie im Vorjahr – weniger Wagniskapital zur Verfügung stehen. Dabei sind die meisten Start-ups nicht durchfinanziert – oft reicht die Finanzierung kaum über ein Jahr hinaus. Immerhin gibt es positive Signale aus der Politik: Die bei Start-ups und Gründern ohnehin beliebte Forschungsprämie wurde kürzlich deutlich erhöht und Bundeskanzler Scholz hat weitere Verbesserungen signalisiert.

Dringend nötig, den unter den aktuellen Kürzungen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) leiden auch die Technologieförderprogramme des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums. Dafür gewinnen steuerliche Förderungen an Bedeutung. Ein Beispiel dafür sind die verbesserten Förderbedingungen der steuerlichen Forschungsprämie durch das am 28. März in Kraft getretene Wachstumschancengesetz.

Die Verbesserungen über das Wachstumschancengesetz lassen sich gut kombinieren

Die Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz:

Die steuerliche Förderungen gewinnt gegenüber der traditionellen Zuschussförderung an Bedeutung. Ein Beispiel dafür sind die verbesserten Förderbedingungen der steuerfreien Forschungszulage durch das am 28. März in Kraft getretene Wachstumschancengesetz:

+ Für Existenzgründer und Gründer – sofern es sich noch um KMU handelt – steigt der Fördersatz auf 35 %.

+ Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent auf zehn Millionen Euro pro Jahr erhöht.

+ Entwicklungsaufträge sind künftig mit 70 Prozent des Entgelts förderfähig.

+ Einzel- und Mitunternehmer – oft Gründer – können künftig pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde für Eigenleistungen geltend machen.

+ Neu: Anteilige Wertminderungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern werden berücksichtigt. Davon profitieren viele Existenzgründer: So können beispielsweise Laborgeräte und -einrichtungen, Computer-Hard- und Software sowie Maschinen, Prüfstände oder Analysegeräte geltend gemacht werden.

Kombinieren bringt höhere Förderung!

Die Kombination der Verbesserungen erhöht deren Wirkung:

  • Zum Beispiel werden nun 70 % der Entwicklungsaufträge mit einem Fördersatz von 35 % für KMU/Start-ups gefördert. Damit steigt die effektive Förderung überproportional von bisher 15 % auf jetzt 24,5 % steuerfrei. Eine Steigerung um 63,3 %!
  • Auch die Gründung als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft wird noch attraktiver. Durch die Anhebung der Pauschale für Eigenleistungen auf 70 Euro pro Stunde und den erhöhten Fördersatz von 35 % ergibt sich ein Zuschuss von 24,5 Euro.
  • Arbeitet der Gründer oder die Gründerin beispielsweise 1.700 Stunden im Jahr an seinem Projekt, erhält er oder sie 41.650 Euro steuerfrei vom Finanzamt erstattet.

Bei der Gründung einer GmbH/UG ohne Gehaltszahlung geht man leer aus. Bei technologieorientierten Gründungen sollten diese Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Tipps: So klappt es mit der Forschungszulage

Innovationshöhe richtig beschreiben

Die Innovationshöhe entscheidet über die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens. Welche Wissenslücke wird mit dem Projekt geschlossen? Und unterscheidet sich das angestrebte Ergebnis von bisherigen Produkten oder Verfahren in der Branche?

Im nächsten Schritt ist der Lösungsansatz, insbesondere die neuen oder weiterentwickelten Methoden, zu beschreiben. Es reicht nicht aus, wenn die Herausforderung mit dem naheliegenden Stand der Technik gelöst werden kann.

Schließlich sind die technischen Risiken zu beschreiben. Die Beschreibung von Abbruchkriterien ist erwünscht: Warum könnte der Lösungsansatz nicht realisierbar sein bzw. die Ziele mit den zuvor definierten Vorgaben nicht erreicht werden?

Forschungszulage ohne strenge Bonitätsprüfung

Ein weiterer Vorteil der Forschungsprämie ist, dass sie nicht an die Durchfinanzierung des Projektes gebunden ist. Häufig reicht die Bonität eines Start-up-Unternehmens nicht bis zum Projektende und Investoren sind zurückhaltend mit weitreichenden Zusagen wie Bürgschaften oder Patronatserklärungen.

Die Forschungszulage verlangt keine Bonitätsprüfung bis zum Projektende, sondern lediglich eine Erklärung, dass es sich nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt. Damit ist die Forschungsprämie auch für Start-ups mit Anlaufverlusten äußerst attraktiv.

Mehr Planungssicherheit durch Verlängerung der Förderung

Ein bescheinigtes Projekt schafft Planungssicherheit und die Steuergutschrift wirkt als zusätzlicher Finanzierungsbaustein, der die Chancen auf Risikokapital und die Unternehmensbewertung erhöht. Mit dem KMU/Start-up-Bonus von 10 Prozentpunkten und der fast verdreifachten Bemessungsgrundlage ist die Attraktivität der Förderung deutlich gestiegen.

Dennoch wird die Beantragung von Fördermitteln von Start-ups nach wie vor als lästige Pflicht angesehen. Werden dann noch unerfahrene Mitarbeiter mit der Antragstellung beauftragt, leidet die Darstellung der Innovationshöhe oder die Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht ausgeschöpft. Erfahrene Innovationsberater können hier den Antragsprozess strukturieren, gemeinsam mit dem Projektleiter eine schlüssige Argumentation entwickeln und den Antrag erfolgreich zur Bewilligung führen. So können sich die Start-ups voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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Helmut Haimerl, Leiter Steinbeis Beratungszentrum

Helmut Haimerl

Helmut Haimerl ist Geschäftsführer der Steinbeis Technologie- und Innovationsberatung GmbH. Er gilt als einer der führenden Experten für Technologieförderung in Deutschland. Sein Wissen in Theorie und Praxis macht ihn zu einem gefragten Gastautor. Ein besonderes Augenmerk legt er auf das systematische Vorgehen, um den innovativen Kern der Projekte im Dialog mit den Kunden herauszuarbeiten. Sein Ziel ist die Optimierung von Förderanträgen und das Ausschöpfen von Gestaltungsmöglichkeiten.